Foto: Museumshafen Büsum e.V.
1899
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Sturmwarnungs-Signalstation errichtet
[N.f.S. No. 1583 v. 10.06.1899]
In Büsum ist eine Sturmwarnungs-Signalstation II. Klasse errichtet worden. Der Signalmast steht dicht
an der Hafeneinfahrt, an der Westseite derselben.
Die Sturmwarnungs-Telegramme werden in einem Kasten ausgehängt, der am Eingange der vom Hafen in den
Ort führenden "Hafenstraße" angebracht ist.
Auskunft über die zu erwartende Witterung auf Grund der täglichen Wetterberichte der Seewarte erteilt
außerdem der Signalist, Gemeindeschullehrer Böge.
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1901
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Umwandlung der Sturmwarnungsstelle Büsum
[N.f.S. No. 2233 v. 05.10.1901 ]; vgl. No. 1583 d. N.f.S. 1899
Nach Mittheilung des Küstenbezirksamtes in Husum vom 1. Oktober d. J. ist die Sturmwarnungsstelle II.
Klasse zu Büsum in eine solche I. Klasse umgewandelt worden.
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1906
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Molenfeuer am 1.September 1906 in Betrieb genommen
Molenfeuer angezündet
[N.f.S. Nr. 1344+1901+2771 v. 08.10.1906]
Das auf dem Kopfe der W-Mole des Fischereihafens von Büsum am 1. September d. J. angezündete
rote Festfeuer brennt 4,3 m über H-Wss. an einem am Molenkopf befestigten Pfahl in einer Dampfer-Topplaterne mit
Petroleumlampe. Das Feuer ist in den Peilungen rw. 247° (mw. WzS) über N bis rw. 157° (mw. SzO) sichtbar, in den
übrigen Peilungen verdunkelt.
Die mt. Tragweite beträgt ungf. 2 Sm, die Sichtweite 9 Sm.
Bei hohem Seegange aus W-licher Richtung ist die Bedienung des Feuers unter Umständen unmöglich und auf sein
Brennen kein Verlaß.
Geogr. Lage: 54°7´39´´N-Br., 8°51´44´´O-Lg.
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1910
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Büsum, auf dem Kopfe der W-Mole des Fischereihafens (Lfd. Nr.: 733)
Geogr. Lage: Ungef. 54°7´39´´N-Br. 8°51´44´´O-Lg.
Art des Feuers: F. r. Dampfer-Topplaterne, Petroleum
Höhe des Feuers über Hochwasser: 4,3 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 6 m
Sichtweite: 9 Sm
Beschreibung: Ungestrichener hölzerner Pfahl, am Molenkopf befestigt.
Bemerkungen: Unbewacht. Sichtbar von rw. 247° über W, N und O bis rw. 157°, im übrigen
verdunkelt.
Bei hohem Seegang aus W-lichter Richtung ist die Bedienung und Unterhaltung des Feuers unter Umständen unmöglich
und auf sein Brennen kein Verlass.
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1922
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Hafendamm wird geändert
[NfS. Nr. 2160 v. 1.7.1922]
An der W-Seite der Einfahrt in den Hafen von Büsum wird im Sommer 1922 ein aus Erdschüttung mit
Steinabdeckung bestehender Hafendamm gebaut, der sich von dem Schirmdeich an der SW-Seite des Hafens aus 275 m weit in der
Richtung rw. 195° erstreckt. Nach Fertigstellung des Dammes wird die Pfahlwerksmole auf der W-Seite der Hafeneinfahrt
abgebrochen und das F. r. vom Kopfe dieser Mole auf den Kopf des neuen Dammes versetzt werden.
Zur Aufschüttung des Dammes wird auf dem Watt W-lich von der Pfahlwerksmole ein Spülgerüst errichtet, das in
2,5 m Wasser 10 m SW-lich vom Kopf der Mole endigt.
In der Hafeneinfahrt arbeitet ein Bagger, der die vorgeschriebenen Signale und Lichter zeigt und von dem eine schwimmende
Rohrleitung zum Spülgerüst führt. Wenn der Bagger nicht in der Zufahrtsrinne liegt, wird das Ende des
Spülgerüstes durch ein 4 m über Hochwasser angebrachtes weißes Licht von 2 Sm Tragweite
bezeichnet.
Neuer Hafendamm wird errichtet
[NfS. Nr. 4131 v. 23.12.1922]
Der W-liche Hafendamm des Büsumer Hafens, der im Jahre 1922 ausgeführt werden sollte, ist nur
zur Hälfte fertiggestellt worden. Er wird erst im Sommer 1923 vollendet werden; das weitere Bauprogramm verschiebt sich
um ein Jahr.
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1923
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Errichtung des W-lichen Hafendamms
[NfS. Nr. 372 v. 10.2.1923]
Der Hafendamm, der an der W-Seite der Büsumer Hafeneinfahrt erbaut wird, ist auf 120 m Länge von
Land her fertiggestellt. Die seeseitige, 155 m lange Dammstrecke ist teils hochwasserfrei, teils bis auf 1,2 m unter
Hochwasser ausgeführt und wird voraussichtlich im August 1923 vollendet werden.
Zur zeitweiligen Bezeichnung dieses Dammstückes wird bis zum 10. März 1923 auf dem Watt 20 m vom Dammkopf, 355 m
rw. 188° vom Leuchtturm Büsum auf ungf. 54°8´N 8°52´O, eine 3,4 m über Hochwasser
reichende, schwarze, hölzerne, vierbeinige Leuchtbake errichtet werden, die an einem eisernen Rohr 5,6 m über
Hochwasser ein von rw. 208° über W, N und O bis rw. 118° etwa 2,5 Sm sichtbares Ubr. Grp. 2, Lichtquelle
elektrisches Glühlicht, zeigen wird.
Mit Inbetriebnahme dieses Feuers wird das weiße Licht, welches am Kopf der Pfahlwerksmole stehende Spülgerüst
bezeichnet, gelöscht werden
Ztwl. Bezeichnung des W-lichen Hafendamms
[NfS. Nr. 974 v. 7.4.1923]
Die durch NfS. 23-372 angekündigte Bezeichnung des im Bau befindlichen Hafendammes an der W-Seite der
Hafeneinfahrt ist durchgeführt.
Die schwarze Leuchtbake auf dem Watt, 20 m S-lich vom Dammkopf, 355 m rw. 188° vom Leuchtturm Büsum auf ungf.
54°8´N 8°52´O, ist errichtet. ... Das weiße Licht zur Bezeichnung des
Spülgerüstes ist gelöscht.
Spülgerüst beseitigt
[NfS. Nr. 1420 v. 19.5.1923]
Das im Sommer 1922 am Kopfe der W-lichen Pfahlwerksmole errichtete Spülgerüst ist beseitigt
worden.
Ausbau des Fischereihafens
[NfS. Nr. 3473 v. 10.11.1923]
Der neue Damm an der W-Seite der Büsumer Hafeneinfahrt ist bis auf Restarbeiten fertiggestellt.
Das am Kopf der alten Pfahlwerksmole befindliche F. r. ist daher auf den Kopf des neuen Dammes 304 m rw. 184° vom
Büsum-Leuchtturm versetzt worden. Es brennt an einem 2,2 m hohen Pfahl 5,2 m über Hochwasser.
Lichtstärke, Tragweite und Sichtbarkeitsgrenzen bleiben unverändert.
Das Ubr. Grp. 2 vor dem Kopf des neuen Dammes ist gelöscht; die Bake wird beseitigt. Die
Pfahlwerksmole wird abgebrochen; sie wird bis zu ihrer völligen Beseitigung am jeweiligen S-Ende durch ein 4,3 m
über Hochwasser und 6 m über dem Erdboden, angebrachtes, rundum 2 Sm sichtbares F. bezeichnet
werden.
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1925
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Nebelsignale
[NfS. Nr. 511 v. 31.1.1925]
Um einkommenden Fischerfahrzeugen die Auffindung der Einfahrt in den Büsumer Hafen zu erleichtern,
werden auf dem Kopf der W-Mole auf 54°7´34´´N 8°51´40´´O, 1,6 Kblg rw. 185°
vom Büsumer Leuchtturm, Nebelsignale mit einem Nebelhorn mit Handbetrieb gegeben werden, und zwar in Gruppen von
drei Tönen, wie folgt:
Ton 3s, kurze Pause 3s, Ton 3s, kurze Pause 3s, Ton 3s,
lange Pause 15s, Wiederkehr 30s.
Höhe der Schallquelle über Hochwasser3,5 m.
Die Nebelsignale werden von Ende Januar 1925 ab gegeben, und zwar von Privatpersonen nach Bedarf, wenn die Ankunft von
Fischereifahrzeugen erwartet wird.
Hafenerweiterung geplant
[NfS. Nr. 1116 v. 21.3.1925]
Die S-liche Pfahlwerksmole des Büsumer Hafens wird im Frühjahr und Sommer 1925 abgebrochen und
durch einen aus Erdschüttung mit Steinabdeckung bestehenden 350 m langen Hafendamm ersetzt werden, der mit dem
gegenüberliegenden Festlandsufer parallel in Richtung rw. 234° läuft.
An den Hafendamm wird sich ein in gleicher Bauweise errichteter 130 m langer Kopfdamm in Richtung rw. 219°
anschließen, dessen SW-liches Ende gegen den Kopf des 1923 fertiggestellten W-lichen Hafendammes um 160 m
zurückspringt.
Die Baustelle des neuen Hafendammes wird von Ende März 1925 ab, ohne weitere Nachricht, durch einen vor dem
künftigen Dammkopf stehenden hölzernen Dalben, während der Dunkelheit durch ein auf diesem Dalben 5 m
über Wasser angebrachtes, rundum scheinendes, 2 Sm sichtbares F. bezeichnet werden. Nach Fertigstellung des
Dammkopfes, voraussichtlich im Herbst 1925, wird auf diesem ein F. gn. angezündet werden
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1926
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Befeuerung der Hafeneinfahrt
[NfS. Nr. 4036 v. 11.9.1926]
Es wird beabsichtigt, die Einfahrt zum Büsumer Fischereihafen wie folgt zu bezeichnen:
Auf dem Kopfe des S-Dammes der Einfahrt wird als Tagmarke ein eisernes Gerüst mit aufgesetzter
Seelaterne errichtet.
Bei Dunkelheit bezeichnet ein elektrisches, 5 Sm sichtbares F. gn., das von rw. 255° über W, N und O bis rw.
115° leuchtet, den Molenkopf.
Auf dem W-Damm dient als Tagmarke ein runder, eiserner Turm von etwa 2 m Durchmesser.
Bei Dunkelheit bezeichnet ein elektrisches, 6 Sm sichtbares F. r., das gleichfalls von rw. 255° über W, N und
O bis rw. 115° leuchtet, den Kopf des W-Dammes.
Hafenerweiterung abgeschlossen
[NfS. Nr. 4476 v. 9.10.1926]
Die Hafenerweiterung ist beendet.
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1927
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Einfahrtsbefeuerung in Betrieb
[NfS. Nr. 213 v. 8.1.1927]
Die beabsichtigte Befeuerung der Einfahrt des Fischereihafens ist ausgeführt und in Betrieb
genommen.
Nebelsignale werden wie bisher in der mit NfS. 25-511 bekanntgegebenen Form nach Bedarf gegeben.
Ungf. Lage desBüsumer Leuchtturms: 54°8´N 8°52´O.
Nebelsignal
[NfS. Nr. 4337 v. 1.10.1927]
Mit dem Einbau des Nebelsignals (Luftschallsender) auf dem W-Molenkopf auf 54°7´36´´N
8°51´40´´O ist begonnen. Es werden zunächst Versuche unternommen. Weitere Bekanntmachung erfolgt
vor Inbetriebnahme.
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1928
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Nebelsignal in Betrieb genommen
[NfS. Nr. 1090 v.24.3.1928]
Geogr. Lage: Ungf. 54°7´36´´N 8°51´40´´O, auf dem
W-Molenkopf
Angaben:
Das Luft-Nebelsignal ist endgültig in Betrieb genommen. Bei Nebel und unsichtigem Wetter werden in der Zeit
von vier Stunden vor bis zwei Stunden nach Hochwasser mit einem elektrisch betriebenen Membransender Signale entsprechend der
Kennung des Leuchtfeuers Büsum gegeben, bestehend aus Gruppen von Tönen (kurz-lang), wie folgt:
kurzer Ton 2,5s, Pause 1,5s, langer Ton 9,5 s, Pause 1,5s, Wiederkehr
15s.
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1938
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Hafen im Bau
[NfS. Nr. 2506 v. 11.06.1938]
Geogr. Lage des Büsum-Feuers: Ungef. 54°7,7´N, 8°51,5´O.
Karteneintragung: Der Vermerk "Hafen im Bau"
Angaben:
1. Der von der Norder Piep über das Watt zum Büsumer Hafen
führende Priel wird mit zwei Molen eingefaßt, zwischen denen eine Tiefe von 3,8 m hergestellt werden soll. Etwa
1,2 Kblg südlich vom südlich vom Kopfe des bisherigen Westdammes wird zwischen den Molen eine
Hochwasserschutzschleuse von 14 m lichter Weite errichtet. Das Osthafenbecken wird auf eine Tiefe von 2,8 m gebracht und
südöstlich vom Süddamm ein neues, 3,8 m tiefes, 500 m langes und 120 m breites Hafenbecken erbaut.
Während der Bauarbeiten an den Molen und der Schleuse, die voraussichtlich im Sommer 1939 beendet sein werden, wird der
Zufahrtspriel gesperrt. Für die Schiffahrt ist eine Umgebungsrinne gebaggert und mit Pricken bezeichnet, die 2 Kblg
ostsüdöstlich vom bisherigen Priel in die Norder Piep mündet und deren Sohle in Höhe des mt.
Spr. Nd.-Wss. liegt.
2. Die schwarze, spitze Tonne 16 ist nach 54°7´8´´N,
8°51´48´´O verlegt worden.
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1946
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Kennung der Molenfeuer geändert
[NfS. Nr. 1660 v. 9.11.1946]
Zeit der Ausführung: Im Dezember 1946
a ) Geogr. Lage: 54°7,5´N, 8°51,5´O, auf dem Kopfe der W-Mole der
Hafeneinfahrt.
Kennungsänderung: Das F. r. in ein rotes, unterbrochenes Feuer mit einer Gruppe von zwei Unterbrechungen
...
b ) Geogr. Lage: 54°7,6´N, 8°51,6´O, auf dem Kopfe der O-Mole der Hafeneinfahrt.
Kennungsänderung: Das F. gn. in ein grünes, unterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung
...
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1950
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Büsum (730), auf dem Kopfe der W-Mole der Hafeneinfahrt
Geogr. Lage: 54°7´N 8°51´O
Kennung: Ubr. Grp. (2) r.
Höhe über Hochwasser: 10,9 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 9 m
Tragweite: 5 sm
Angaben: Achteckiger Turm in Klinkerbau mit roter Laterne.
Bei Nebel oder unsichtigem Wetter: Signale mit elektr. Membransender, Gruppe von 2 Tönen (kurz/lang)
Büsum (734), auf dem Kopfe der O-Mole der Hafeneinfahrt
Geogr. Lage: 54°7´N 8°51´O
Kennung: Ubr. gn.
Höhe über Hochwasser: 7,9 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 7 m
Tragweite: 4 sm
Angaben: Achteckiger Turm in Klinkerbau mit grüner Laterne.
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1972
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Signalmast errichtet
[NfS. Nr. 3184 v. 19.8.1972]
Geogr. Lage: 54°07´22´´N, 8°51´38´´O, dicht O-lich der
Schleuse Büsum.
Karteneintragung: Signalmast
Angaben: Die Schießzeiten für das Warngebiet Meldorfer Bucht gibt das W.S.A. Tönning im voraus
in den N.f.S. bekannt.
Schießübungssignale
Während des Schießens werden an den Signalmasten und auf den Sicherungsfahrzeugen folgende Sichtzeichen gezeigt:
Am Tage drei rote Signalkörper übereinander:
oben ein Ball, darunter zwei Kegel, Spitze oben,
bei Nacht drei Lichter übereinander:
das obere rot, die beiden unteren weiß.
Auf dem Kopf der Westmole auf der Position 54°07´N 8°51´O stand das 9 m hohe rote
Molenfeuer mit grauer Laterne, das gleiche Ostmolenfeuer hatte eine Höhe von 7 m.
Beide Molen hatten eine Höhendiffernz von 3 m über Wasser.
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1979
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Sperrwerk in Bau
[WSA Tönning, 19.III.1979 (NfS. 1218 v. 31.3.1979)]
Geogr. Lage: 54°07´20´´N 8°51´38´´E
Karteneintragung: Bauarbeiten
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1982
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Molenfeuer gelöscht
Sperrwerk in Betrieb genommen
[WSA Tönning, 29.10.1982; (NfS. 4097 v. 13.11.1982)]
Geogr. Lage: Ungf. 54°07,4´N 8°51,6´E
Karteneintragung:
Das neue Sperrwerk ist in Betrieb genommen und hat eine zulässige Durchfahrtsbreite von 21,2 m. Der
grösste zulässige Tiefgang beträgt bei mittlerem Hochwasser 7,0 m. Der Verkehr wird durch Sperrwerksignale auf
den Schleusenhäuptern geregelt. Fahrzeuge, die das Sperrwerk in anderer als der durch Signal freigegebenen Richtung
durchfahren wollen, müssen etwa 100 m vor der Schleuse zwei lange Töne geben. Das alte Sperrwerk ist nicht mehr in
Betrieb.
Bis zur Fertigstellung der neuen Molen voraussichtlich Ende 1985 wird die Bb.-Seite der Einfahrt durch einen roten,
befeuerten Dalben mit Ubr.(3) r. 12s auf 54°07´11´´N 8°51´35´´E, die
Stb.-Seite durch einen grünen, befeuerten Dalben mit Ubr.(3) gn. 12s auf 54°07´12´´N
8°51´40´´E. bezeichnet. Bis zur Beseitigung der alten Molen werden die Molenköpfe angestrahlt. Die
Molenfeuer sind gelöscht, der Nebelschallsender auf der W-Mole bleibt in Betrieb.
Im Jahre 1982 wurde der Turm des W-Molenfeuers von einem Küstenmotorschiff gerammt und die Laterne
beschädigt.
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1984
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Molenfeuer versetzt
Feuer und Nebelschallsender versetzt
[WSA Tönning, 06.06.1984; (NfS. Nr. 2334 v. 16.6.1984)]
Es sind zu versetzen:
a) Das Feuer Ubr. (3) gn. nach 54°07´12,5´´N 8°51´41,5´´E, auf
den Kopf der O-Mole
b) das Feuer Ubr. (3) r. nach 54°07´11´´N 8°51´37´´E. ...
d) der Nebelschallsender von der alten W-Mole auf die neue O-Mole.
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1985
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Befeuerter Dalben zerstört
[WSA Tönning, 13.III.1985 (NfS. Nr. 1328 v. 22.3.1985)]
Geogr. Lage: 54°07´11´´N 8°51´35´´E
Angaben: Der Dalben mit dem Backbord-Einfahrtsfeuer ist zerstört. Bis voraussichtlich Ende Juni 1985 liegt dicht S-lich
davon eine gelb-schwarze, bakenförmige Leuchttonne mit S-Toppzeichen und Fkl. (6)+Blk. 15s.
Feuer angezündet
[WSA Tönning, 07.06.1985 (NfS. Nr. 2652 v. 21.6.1985)]
Geogr. Lage: 54°07´11´´N 8°51´35´´E, auf dem Kopf der W-Mole
Karteneintragung: Ubr. (3) r. 12s
Angaben: Das Feuer 30 m SO-lich ist zu streichen
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1986
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Neue Molenfeuer in Betrieb genommen
Im Zuge des Baues der neuen Sturmflut-Schleuse im Jahre 1986 wurden die Molen neu gestaltet und neue Feuerträger
errichtet.
Büsum, W-Mole, Kopf (07750 / B1609)
Geogr. Lage: 54°07´N 008°52´O
Kennung: Oc (3) R. 12s
Höhe über Hochwasser: 10 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 6 m
Tragweite: 4 M
Angaben: Roter Turm
Büsum, O-Mole, Kopf (07740 / B1610)
Geogr. Lage: 54°07´N 008°52´O
Kennung: Oc (3) G. 12s
Höhe über Hochwasser: 10 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 9 m
Tragweite: 4 M
Angaben: Grüner Turm
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1987
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Nebelschallsender beseitigt
[(WSA Tönning, 139/87) NfS. 1/88 v. 8.1.1988]
Der Nebelschallsender auf 54°07,2´N 8°51,7´E ist beseitigt.
Ein Nebelfeuer F. (N-F.) auf dem Kopf der W-Mole 54°07´11´´N 8°51´34´´E
neu eingerichtet
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2018
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Büsum, O-Mole, Kopf (307740 / B1610)
Geogr. Lage: 54°07,18´N 008°51,63´E
Kennung: Oc(3)G.12s
Höhe über Hochwasser: 10 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 9 m
Tragweite: 4 M
Angaben: Grüner Turm, angestrahlt
Büsum, W-Mole, Kopf (307750 / B1609)
Geogr. Lage: 54°07,16´N 008°51,50´E
Kennung: Oc(3)R.12s + F.RW
Höhe über Hochwasser: 9+10 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 6 m
Tragweite: 5+4 M
Angaben: Roter Turm, angestrahlt
Bemerkungen: Nebelfeuer, lichtstark 315°—116°
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