Ostsee > Neustädter Bucht
Geogr. Lage: 54°6´39´´ N, 10°44´35´´O
Standort: Gömnitzer Berg
Errichtet: 1826 / 27
1784 |
Auf der Spitze des Gömnitzer Berges stand 1784 ein großer Baum, genannt "Major", der den Schiffern in der Lübecker Bucht als Landmarke diente (siehe Karte 1800). |
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![]() Die "Majorlinie" von 1784 und 1801 |
1815 |
![]() Neustadt Bugten, (Der "Major" auf der dänischen Karte von 1838) Durch Sturm oder Blitzschlag wurde der "Major" (a) auf dem "Gömsbjerg" zerstört. Dadurch fehlte ab diesem Zeitpunkt ein wichtiger Orientierungspunkt für die Seefahrt zur Bestimmung der Reede. |
1826 |
Durch die Travemünder Lotsenkommandantur wurde beim Oldenburger Herzog, dem Landesherr des damaligen
Fürstentumes Lübeck, um die Errichtung eines festen Seezeichens nachgesucht. Herzog Peter Friedrich Ludwig zeigte sich entgegenkommend und verordnete nach entsprechenden Verhandlungen bei einem Herbstaufenthalt im Eutiner Schloß 1826 die Errichtung des Signalturms |
1827 |
Errichtung des Gömnitzer Turmes
![]() In den Jahren 1826/27 wurde der runde, ca. 8 m (30 Fuß) hohe Backstein-Turm errichtet. Das Fundament besteht aus Feldsteinen, darauf der gemauerte Turm. Angeblich stammen die Steine von einem steinzeitlichen Großsteingrab, welches sich auf der Bergspitze befunden haben soll. Die Spitze ist mit behauenen Natursteinen gedeckt. Im oberen Teil befinden sich vier kleine Öffnungen, jeweils zwei gegenüberliegende ovale Durchbrüche und zwei Fenster. |
1899 |
[Segel-Handbuch Ostsee v. 1899] "Der westlich von Neustadt gelegene Gömnitz-Berg, kenntlich durch einen darauf stehendem Thurm, die Gneversdorfer Mühle, der Kirchthurm und der Leuchtthurm von Travemünde sind gute Landmarken" ![]() ![]() |
1928 |
Am 7. Juli 1928 erfolgte die rechtliche Anerkennung der Lübecker Fischereihoheit und des Fischereiregals auf der Travemünder Bucht, von der mecklenburgischen Küste bis zur Mündung der Harkenbek, Steinrifftonne, Gömnitzer Turm als Linie. ![]() Damit waren die unendlichen Gebietsstreitigkeiten zwischen Lübeck und Mecklenburg endlich geklärt. Pohnsdorfer Mühle zerstört
Geogr. Lage: 54°5´24´´N 10°46´50´´O. |
1961 |
Durch das Wasser- und Schiffahrtsamt wurde ein Abriss des Turmes beabsichtigt, da er als Seezeichen keine Funktion mehr hatte. Nur der Hinweis der Gemeinde auf die Anordnung des damaligen Kreises Eutin zur einstweiligen Sicherstellung von Landschaftsteilen rettete den Turm. Die Gemeinde Süsel ließ sich vom Bund das Grundstück schenken und reparierte mit öffentlichen Zuschüssen das Bauwerk. |
1969 |
![]() Am 24. März 1969 wurde der Turm als Kulturdenkmal "Rundturm (Seezeichen) um 1828 auf dem Gömnitzer Berg" unter Denkmalschutz gestellt. |
1982 |
Für 47 000 DM wurde der Turm von dem Ingenieur- und Sachverständigenbüro Saas aus Kiel saniert. |
1984 |
![]() Die Gemeinde Süsel erhielt am 05. November 1984 vom Land Schleswig-Holstein die Wappengenehmigung |
1990 |
1990 erfolgte eine erneute Restaurierung ![]() |
1993 |
Seit Mitte 1993 ist der Turm als Aussichtsturm geöffnet |
1996 |
![]() Die Flaggen-Genehmigung für Süsel wurde am 12. 12. 1996 erteilt. |
1997 |
Bis in die jetzige Zeit hat diese Grenzziehung mit dem Gömnitzer Turm seine Gültigkeit. Änderung der Satzung über die Ausübung des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck
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