Ostsee > Neustädter Bucht

Seezeichen Gömnitzer Turm

Geogr. Lage: 54°6´39´´ N, 10°44´35´´O    Standort: Gömnitzer Berg
    Errichtet: 1826 / 27


1784
Auf der Spitze des Gömnitzer Berges stand 1784 ein großer Baum, genannt "Major", der den Schiffern in der Lübecker Bucht als Landmarke diente (siehe Karte 1800).
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1800
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Die "Majorlinie" von 1784 und 1801
1815

Neustadt Bugten, (Der "Major" auf der dänischen Karte von 1838)

Durch Sturm oder Blitzschlag wurde der "Major" (a) auf dem "Gömsbjerg" zerstört. Dadurch fehlte ab diesem Zeitpunkt ein wichtiger Orientierungspunkt für die Seefahrt zur Bestimmung der Reede.
1826
Durch die Travemünder Lotsenkommandantur wurde beim Oldenburger Herzog, dem Landesherr des damaligen Fürstentumes Lübeck, um die Errichtung eines festen Seezeichens nachgesucht.
Herzog Peter Friedrich Ludwig zeigte sich entgegenkommend und verordnete nach entsprechenden Verhandlungen bei einem Herbstaufenthalt im Eutiner Schloß 1826 die Errichtung des Signalturms
1827
Errichtung des Gömnitzer Turmes




In den Jahren 1826/27 wurde der runde, ca. 8 m (30 Fuß) hohe Backstein-Turm errichtet.
Das Fundament besteht aus Feldsteinen, darauf der gemauerte Turm. Angeblich stammen die Steine von einem steinzeitlichen Großsteingrab, welches sich auf der Bergspitze befunden haben soll.
Die Spitze ist mit behauenen Natursteinen gedeckt. Im oberen Teil befinden sich vier kleine Öffnungen, jeweils zwei gegenüberliegende ovale Durchbrüche und zwei Fenster.

1899

[Segel-Handbuch Ostsee v. 1899]
"Der westlich von Neustadt gelegene Gömnitz-Berg, kenntlich durch einen darauf stehendem Thurm, die Gneversdorfer Mühle, der Kirchthurm und der Leuchtthurm von Travemünde sind gute Landmarken"

1928

Am 7. Juli 1928 erfolgte die rechtliche Anerkennung der Lübecker Fischereihoheit und des Fischereiregals auf der Travemünder Bucht, von der mecklenburgischen Küste bis zur Mündung der Harkenbek, Steinrifftonne, Gömnitzer Turm als Linie.








Damit waren die unendlichen Gebietsstreitigkeiten zwischen
Lübeck und Mecklenburg endlich geklärt.


Pohnsdorfer Mühle zerstört
[NfS. Nr. 528 v. 25.2.1928]

Geogr. Lage: 54°5´24´´N 10°46´50´´O.
Angaben: Die Pohnsdorfer-Mühle ist abgebrannt.
Mühle sowie die Peilungslinie Gömnitzer Berg — Pohnsdorfer Mühle sind zu streichen.
1961

Durch das Wasser- und Schiffahrtsamt wurde ein Abriss des Turmes beabsichtigt, da er als Seezeichen keine Funktion mehr hatte.
Nur der Hinweis der Gemeinde auf die Anordnung des damaligen Kreises Eutin zur einstweiligen Sicherstellung von Landschaftsteilen rettete den Turm. Die Gemeinde Süsel ließ sich vom Bund das Grundstück schenken und reparierte mit öffentlichen Zuschüssen das Bauwerk.
1969


Am 24. März 1969 wurde der Turm als Kulturdenkmal "Rundturm (Seezeichen) um 1828 auf dem Gömnitzer Berg" unter Denkmalschutz gestellt.
1982
Für 47 000 DM wurde der Turm von dem Ingenieur- und Sachverständigenbüro Saas aus Kiel saniert.
1984










Die Gemeinde Süsel erhielt am 05. November 1984 vom Land Schleswig-Holstein die Wappengenehmigung
1990

1990 erfolgte eine erneute Restaurierung
1993
Seit Mitte 1993 ist der Turm als Aussichtsturm geöffnet
1996

Die Flaggen-Genehmigung für Süsel wurde am 12. 12. 1996 erteilt.
1997

Bis in die jetzige Zeit hat diese Grenzziehung mit dem Gömnitzer Turm seine Gültigkeit.

Änderung der Satzung über die Ausübung des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck
vom 01.12.1995

   Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.06.2007 die Satzung über die Ausübung des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck wie folgt geändert:

§ 1
Fischereirecht und Gewässer

(1)     Die Hansestadt Lübeck ist seit alters her Inhaberin des Fischereirechts an den folgenden Gewässern, und zwar unabhängig davon, wer deren Eigentümer ist:

b)    untere Trave und Elbe-Lübeck-Kanal (Kanaltrave-Klughafen) von der Geniner Straßenbrücke abwärts bis zu Mündung mit Einschluss der Pötenitzer Wiek, des Dassower Sees und der Lübecker Bucht bis zur Linie Harkenbeek — Steinrifftonne (Tonne Brodten-Ost) — Gömnitzer Berg und das auf diese Linie vom Brodtener Grenzpfahl (Gemeindegrenze Lübeck/Timmendorfer Strand) gefällte Lot.

(3)     Das Fischereirecht der Hansestadt Lübeck an den in Absatz 1 genannten Gewässern ist unter dem 14.02.1948 in das Fischereibuch (früher: Wasserbuch), das beim Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein geführt wird, eingetragen worden.



Die Gebietshoheitsgrenze zwischen Lübeck und Mecklenburg ist heute die Ländergrenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

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