1915
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Arbeiten wieder aufgenommen
[NfS. Nr. 1500 v. 07.08.1915 ]
Die Arbeiten für die im Jahre 1914 unterbrochene, versuchsweise beabsichtigte Neubefeuerung der Stettiner
Haffrinne sind wieder aufgenommen worden. Im Laufe des Augusts 1915 werden zu beiden Seiten der Haffrinne bei der Tonne 7 und
zwischen den Tonnen 13 und 14 je zwei weitere Leuchtbaken in gleichem Abstande von der Achse der Haffrinne 230m voneinander
errichtet werden. Auf diesen vier Baken werden nachts etwa 16m über Wasser ringsum sichtbare, weiße Festfeuer
brennen. Bei unsichtigem Wetter ist beim Kreuzen der Haffrinne an diesen Stellen Vorsicht geboten.
Versuchsweise Anzündung
[NfS. Nr. 2008 v. 09. Oktober 1915 ] vgl. N.f.S. 1482/1914 + 1500/1915
Die drei Paar Leuchtbaken, die an beiden Seiten der Fahrrinne im Stettiner Haff vom Leitholm bis zu den
Haff-Molen versuchsweise errichtet sind, zeigen bis etwa Mitte November 1915 außer den ringsherum sichtbaren,
weißen Festfeuern zur örtlichen Bezeichnung der Baken zeitweise noch stromaufwärts leuchtende, weiße
Festfeuer.
Lage der Baken:
53°48'36"N, 14°20'42"O.
53°48'36"N, 14°20'29"O
53°45'35"N, 14°24'48"O
53°45'30"N, 14°24'36"O
53°42'39"N, 14°28'47"O
53°42'34"N, 14°28'35"O
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1916
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Versuchsbaken beseitigt
[NfS. Nr. 2264 v. 11.11.1916 ] vgl. N.f.S. 2008/1915
Die Leuchtbaken, die laut N.f.S. 14-1482.2 zu beiden Seiten der Fahrrinne des Stettiner Haffs bei der Tonne 7 und
zwischen den Tonnen 13 und 14 zu Versuchen errichtet waren, sind nicht mehr vorhanden.
Ungf. Lage der Baken bei der Tonne 7: 53°45 1/2'N, 14°24 1/2'O
Ungf. Lage der Baken zwischen den Tonnen 13 und 14: 53°42 1/2'N, 14°28 3/4'O.
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1928
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Planung des Neubaues
[NfS. Nr. 524 v. 18.2.1928]
Tag der Anzündung: Herbst 1929
Geogr. Lage: Ungf. 53°43´N, 14°28,5´O, Zwischen den den Tonnen 13 (N) und 14 (O); beide Bauwerke
in einem Abstande von je 130 m östlich und westlich von der Mitte der Haffrinne.
Kennung: Die Hauptfeuer werden als unbewachte, weiße, feste Flüssiggasfeuer brennen. Auf dem östlichen
Bauwerk wird ein festes Quermarkenfeuer für die Paulsdorfer Rinne, auf beiden Bauwerken je ein weißes,
festes Ortsfeuer vorgesehen werden. Feuerhöhe über Wasser: 25 m.
Sichtweite: Die Hauptfeuer in Richtung der Fahrstraße nach beiden Seiten bis zu 15 Sm bei sichtigem Wetter.
Feuerträger: 21,5 m hohe, vierseitige, eiserne Baken auf 6,0 m über Wasser ragenden, kreisrunden
Betonsockel.
Mit den Arbeiten wird Mitte März 1928 begonnen werden. Bis zum Herbst dieses Jahres sollen die Unterbauten
fertiggestellt sein; die Oberbauten werden 1929 errichtet werden.
Nebelsignal: Auf dem westlichen Bauwerk wird eine mit Kohlensäure betriebene Nebelsignalglocke eingebaut
werden.
Absperrungsmaßnahmen für die Baustelle
[NfS. Nr. 715 v. 03. März 1928] Frühere NfS: 524/1928
Geogr. Lage: Ungf. 53°43´N, 14°28,5´O
Angaben:
Mit dem beabsichtigten Bau des Hafftorfeuers Süd wird Mitte März 1928 begonnen werden.
Während der Bauzeit wird die Fahrrinne für die Großschiffahrt in ihrer gesamten Breite von
150 m von jeglichem Einbau und von vor Anker liegenden Baufahrzeugen frei gehalten werden.
Vor Beginn der eigentlichen Bauausführung werden 11 Dalben in etwa 100 bis 200 m Abstand voneinander
um die Baustelle herum gerammt werden, und zwar
auf der Westseite 6 Dalben in 130 bis 500 m Abstand von der Mitte der Haffrinne,
Auf der Ostseite 5 Dalben in 130 bis 300 m Abstand von der Mitte der Haffrinne.
Während der Nacht werden diese Dalben und die Bauwerke selbst durch je ein weißes über den
ganzenHorizont sichtbares Licht gekennzeichnet. Jedoch kann keine Gewähr dafür übernommen werden, daß
jederzeit bei Nacht auf jedem Dalben das Licht brennt. Die Dalben dienen Vermessungszwecken und dürfen durch Fahrzeuge
aller Art in keiner Weise berührt werden.
Das Gebiet der Baustelle wird in einem Umkreis mit dem Durchmesser einer Seemeile auf Grund § 7 Abs. I
der Seewasserstraßenordnung vom 31. März 1927 (S.W.O.) -- R.G.Bl. II S. 157 -- während der Zeit der
Bauausführung für diejenigen Fahrzeuge, für die die Benutzung der Fahrrinne auf Grund des § 80 Ziffer 15
der S.W.O. verboten ist, gesperrt. ...
Zeitweilige Befeuerung eingerichtet
[NfS. Nr. 4492 v. 08.12.1928] Frühere NfS: 4287/1928
Geogr. Lage: Ungf. 53°43´N, 14°28,5´O
Angaben: Die für die zeitweilige Befeuerung errichteten Feuer sind angezündet worden. Das Nebelsignal ist in
Betrieb gesetzt worden.

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1929
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Bauausführung der Oberbauten
[NfS. Nr. 2987 v. 24. August 1929] Frühere NfS: 4287+4492/1928
Geogr. Lage: Ungf. 53°43´N, 14°28,5´O
Angaben:
Mit der Aufstellung der Oberbauten und der Einrichtung der Befeuerung für das Hafftorfeuer Süd wird
Anfang September 1929 begonnen werden. Zu diesem Zwecke werden vorübergehend auf den der Fahrrinne abgewandten Seiten
der beiden Bauwerke in rund 8 m Abstand von den Bauwerksfundamenten je zwei 2 m aus dem Wasser ragende Anlegedalben gerammt.
Die Dalben bleiben unbeleuchtet und werden nach Beendigung der Gerüstaufstellung ohne weitere Nachricht wieder beseitigt
werden.
Die auf den Sockeln eingerichtete behelfsmäßige Flüssigas-Befeuerung wird mit Beginn der Bauarbeiten
eingestellt und abgebaut.
Bis zur Beendigung der Bauarbeiten wird jedes Bauwerk bei Nacht durch je zwei ringsum scheinene weiße Petroleumfeuer
gekennzeichnet, die in rund 8 1/2 m Höhe über Wasser so an der Innen- und Außenkante der Sockel (von der
Fahrrinne aus gesehen) angebracht sind, daß ihre Verbindungslinie senkrecht zur Haffrinne steht. ...
Der Zeitpunkt für die Inbetriebnahme der endgültigen Befeuerung wird noch bekanntgegeben.
Petroleumfeuer eingezogen
[NfS. Nr. 4027 v. 26.10.1929] Frühere NfS: 4287+4492/1928+2987/1929
Geogr. Lage: Ungf. 53°43´N, 14°28,5´O
Angaben:
Die vorübergehend zur Kenntlichmachung der Sockel bei Nacht verwandten weißen Petroleumfeuer werden
ohne weitere Nachricht am Montag, dem 28. Oktober 1929, eingezogen. Von diesem Tage ab werden die Bauwerke bei Nacht durch
ihre endgültigen Ortsfeuer gekennzeichnet.
Jedes Bauwerk trägt in 14,2 m Höhe über Wasser ein ringsum scheinendes, weißes, festes
Flüssiggasfeuer mit 7,4 Sm mittlerer Sichtweite. Die Feuer sind an der der Fahrrinne abgekehrten Seite der Oberbauten
angebracht und werden in der Nähe der beiden Bauwerke nach der Fahrrinne zu durch die Gerüste der Oberbauten
verdeckt.
Versuchsbetrieb
[NfS. Nr. 4754 v. 14.12.1929] Frühere NfS: 4027/1929
Geogr. Lage des:
Ostbauwerks: 53°42´53,5´´N, 14°28´24´´O
Westbauwerks: 53°42´48,5´´N, 14°28´13,5´´O
Angaben:
Die 21,5 m hohen Oberbauten: vierseitige, eiserne Baken mit zylindrischem Leiterschacht, runder Laterne und zwei
Galerien sind auf den kreisrunden 6 m hohen Betonunterbauten aufgestellt; sie bleiben vorläufig in rotem
Menningeanstrich. Die Befeuerung ist eingerichtet.
Vom 16. Dezember 1929 ab werden die Hauptfeuer und das Quermarkenfeuer zunächst versuchsweise betrieben und daher
zeitweise brennen. Sämtliche Feuer brennen als unbewachte Flüssiggasfeuer.
I. Hauptfeuer: Auf dem Ost- und Westbauwerk.
Kennung: Weißes Festfeuer (Scheinwerferleuchte)
Feuerhöhe über Wasser: 25 m
Sichtweite: 15 Sm
Sektoren: Sichtbar nach beiden Seiten in Richtung der Haffrinne
Bemerkungen: Brennen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.
II. Quermarkenfeuer für die Paulsdorfer Rinne: Auf dem Ostbauwerk.
Kennung: Blinkfeuer mit Einzelblinken und weißem und rotem Sektor.
Feuerhöhe über Wasser: 22,63 m
Sichtweite: Weiß 14,5 Sm, rot 8,0 Sm
Bemerkungen: Brennt von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
III. Ortsfeuer: (schon in Betrieb, wiederholt)
Kennung: Weißes Festfeuer
Feuerhöhe über Wasser: 14,20 m
Sichtweite: 7,4 Sm
Bemerkung: Brennen dauernd. Die Feuer werden in der Nähe der beiden Bauwerke nach der Fahrrinne zu durch
Gerüste der Oberbauten verdeckt.
Die endgültige Inbetriebnahme der Hauptfeuer und des Quermarkenfeuers wird noch bekannt gegeben
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1930
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Inbetriebnahme der Haff-Torfeuer Süd
[NfS. Nr. 1294 v. 12.4.1930]
Frühere NfS: 4754/1929+305/1930
Geogr. Lage des:
Ostbauwerks: 53°42´53,5´´N, 14°28´24´´O
Westbauwerks: 53°42´48,5´´N, 14°28´13,5´´O
Die Feuer und das Luft-Nebelsignal sind endgültig in Betrieb genommen worden. Sämtliche Feuer brennen als
unbewachte Flüssiggasfeuer.

I. Hauptfeuer: Auf dem Ost- und Westbauwerk.
Karteneintragung: Je ein F. 15 Sm
Kennung: Weißes Festfeuer (Scheinwerferleuchte)
Feuerhöhe über Wasser: 25 m
Sichtweite: 15 Sm
Sektoren: Sichtbar von rw. 138,2° bis rw. 145,2° und von rw. 318,2° bis rw. 325,2° für das Ost-
und Westbauwerk
II. Quermarkenfeuer für die Paulsdorfer Rinne: Auf dem Ostbauwerk.
Karteneintragung: Blk. w. & r. 14 & 8 Sm
Kennung: Blinkfeuer mit Einzelblinken und weißem und rotem Sektor.
Feuerhöhe über Wasser: 22,63 m
Sichtweite: Weiß 14,5 Sm, rot 8,0 Sm
III. Ortsfeuer: Auf dem Ost- und Westbauwerk an der der Fahrrinne abgekehrten Seite der Gerüste
Karteneintragung: Je ein F. 7 Sm
Kennung: Weißes Festfeuer
Feuerhöhe über Wasser: 14,2 m
Sichtweite: 7,4 Sm
Bemerkung: Brennen dauernd. Die Feuer werden in der Nähe der beiden Bauwerke nach der Fahrrinne zu durch
Gerüste der Oberbauten verdeckt.
IV. Luft-Nebelsignal: Auf dem Ostbauwerk
Karteneintragung: N-S.
Schallquelle: Mit Kohlensäure betriebenes Glockenläutewerk
Kennung: Einzelschläge, Wiederkehr 30 s
Höhe der Schallquelle: 11,1 m
Bemerkung: Dauernd im Betrieb
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1931
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[Verzeichnis der Leuchtfeuer und Signalstellen aller Meere 1931, Teil I Ostsee ]
Haff-Torfeuer Süd, O-Feuer (Lfd.Nr. 443)
Position: 53°43´N 14°28´O
Kennung: F. (Flüssiggas)
Darunter: Nebenfeuer: An der vom Fahrwasser abgekehrten Seite der Bake: F.
(Flüssiggas)
Höhe: 27,5 m
Feuerhöhe: 25 m
Nenn-Tw.: 15 M
Angaben:
130 m O-lich von der Mitte der Haffrinne
Im unteren Teile schwarze, im oberen Teile weiße, viereckige, eiserne Bake mit zylindrischem Treppenschacht, schwarzer,
runder Laterne und zwei Galerien auf rundem Betonunterbau.
Signale mit einer mit Kohlensäure betriebenen Glocke. Sie befindet sich 7,5 m über Wasser. wird in der Nähe
des Bauwerks nach der Fahrrinne zu durch das Gerüst des Oberbaus verdeckt.
Unbewachte Torfeuer, bezeichnen in Verbindung mit dem Papenwasser-Torfeuern die Mitte der Haffrinne, rw.
141,7°.
Haff-Torfeuer Süd, W-Feuer (Lfd.Nr. 443)
Position: 53°43´N 14°28´O
Kennung: F. (Flüssiggas)
Darunter: Nebenfeuer: An der vom Fahrwasser abgekehrten Seite der Bake: F.
(Flüssiggas)
Höhe: 27,5 m
Feuerhöhe: 25 m
Nenn-Tw.: 15 M
Angaben:
130 m W-lich von der Mitte der Haffrinne
Im unteren Teile rot, im oberen Teile weiße, viereckige, eiserne Bake mit zylindrischem Treppenschacht, roter, runder
Laterne und zwei Galerien auf rundem Betonunterbau.
Unbewachte Torfeuer, bezeichnen in Verbindung mit dem Papenwasser-Torfeuern die Mitte der Haffrinne, rw.
141,7°.
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1935
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Befeuerung wird geändert
[NfS. Nr. 3934 v. 21. September 1935]
Zeit der Ausführung: Im Laufe des Herbstes und Winters 1935
4. Haff-Torfeuer Süd, Sektor wird geändert
Geogr. Lage: Ungf. 53°43´N, 14°28´O.
Angaben:
Im Zusammenhang mit der Anzündung der neuen Lebbiner- Richtfeuer wird der weiße Sektor des
Haff-Torfeuers Süd (Lfv. 443), der von rw. 181° bis rw. 210° reicht, von seiner nördlichen
Begrenzungslinie ab gerechnet um 6° verkleinert und dieser Lichtbereich durch einen grünen Sektor ersetzt wird. Der
Schnittpunkt des wechsels Weiß-Grün und die nördliche Begrenzung des weißen Sektors vom
Kaiserfahrt-Torfeuer bilden dann die Station der jetzigen Bakentonne "Alte Swine 24", die einen roten
Anstrich und die Bezeichnung "A.S." erhält.
Sektorenänderung
[NfS. Nr. 5475 v. 21.12.1935] Frühere NfS: 3934/1935
Tag der Änderung: Am 27. Dezember 1935
Geogr. Lage:
a) Hafftorfeuer-Süd: Ungf. 53°43´N, 14°28´O
b) Ansteuerungstonne Alte Swine: 53°50´24´´N, 14°29´54´´O.
Angaben: (Für das Hafftorfeuer-Süd als Quermarkenfeuer werden die Sektoren geändert)
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1940
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Ortsfeuer gelöscht
[NfS. Nr. 537 v. 28.11.1940]
Geogr. Lage:
Nordfeuer auf ungef. 53°46´N, 14°25´O.
Südfeuer auf ungef. 53°43´N, 14°28´O.
Angaben: Die Feuer sind gelöscht.
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1945
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Als Ergebnis des II. Weltkrieges wurde es polnisches Staatsgebiet.
Die Baken wurde umbenannt in:
Zalew Szczecinski, Brama Torowa 3
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1953
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Feuerträger geändert
[NfS. Nr. 4275 v. 13.12.1953]
2) Hafftorfeuer Süd
a) O-Feuer
Geogr. Lage: Ungf. 53°43´N, 14°28´O
Angaben: Der Feuerträger hat roten Anstrich mit weißem, waagerechtem Mittelstreifen erhalten.

b) W-Feuer
Geogr. Lage: Etwa 130 m westlich von der Mitte der Fahrrinne.
Angaben: Der Feuerträger hat schwarzen Anstrich mit weißem, waagerechtem Mittelstreifen erhalten.

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