1910
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Richtfeuer werden angezündet
[NfS. Nr. 1608 v. 25.6.1910
(bericht. NfS-Nr. 1474/1910)]
Zur Bezeichnung der Einfahrt in die nach Heilighafen führende, zwischen dem Großwarder und dem
Steinwarder liegende Fischerrinne werden bei Heiligenhafen zwei rote Festfeuer von etwa 1,8 Sm mt.
Tragweite als Richtfeuer angezündet werden.
Als Lichtquelle jedes Feuers dienen drei vor einem Hohlspiegel befindliche 32-kerzige Glühbirnen.
Das Oberfeuer wird an einem schwarzen, hölzernen Mast 9,0 m über Mittelwasser und 6,2 m
über dem Erdboden brennen. Die Sichtweite ist 16 Sm.
Lage: 54°22´32´´N, 10°58´39´´O.
Die Höhe des an einem in 0,5 m Wasser stehenden, weißen, hölzernen Mast brennendes Unterfeuer
beträgt 7,0 m über Mittelwasser.
Die Sichtweite ist 9 Sm.
Lage: 54°22´34´´N, 10°58´38,2´´O.
Ende Juli 1910 werden die Feuer zeitweilig zur Probe brennen, am 1. August 1910 werden sie endgültig in Betrieb
genommen.
Die jährliche Brennzeit ist 1. August bis 31. März.
Angaben
[NfS. Nr. 1757 v. 9.7.1910]
Die beiden roten Festfeuer, die als Richtfeuer bei Heiligenhafen angezündet werden sollen, werden nicht die
Fischerrinne sondern nur deren Mündung bezeichnen.
In der nicht gerade verlaufenden Rinne ist bei Mittelwasser nur 0,8 m Tiefe.
Die beiden Masten sollen eine etwas veränderte Aufstellung erhalten, und zwar wird sich das Oberfeuer 9 m über
Mittelwasser und 7,65 m über dem Erdboden auf 54°22´33´´N, 10°58´39´´O,
das Unterfeuer an einem in 1 m Tiefe stehenden Mast 7 m über Mittelwasser auf 54°22´35´´N,
10°58´38,2´O befinden.
Feuer sind angezündet
[NfS. Nr. 2147 v. 6. August 1910]
Die angekündigten Richtfeuer zur Bezeichnung in die Fischerrinne von Heiligenhafen sind in Betrieb
genommen worden.
Lage des Oberfeuers: 54°22´32´´N, 10°58´39´´O.
Lage des Unterfeuers: 54°22´34´´N, 10°58´38,2´´O.
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1913
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[Leuchtfeuerverzeichnis Ostsee, 1913] Nr.: 904
Heiligenhafen, Fischerrinne (Oberfeuer),
zur Bezeichnung dieses zwischen dem Graßwarder und Steinwarder liegenden Fahrwassers.
Position: 54°22´33´´N, 10°58´39´´O
Kennung: F. r. (Elektrisch)
Höhe des Feuers über Hochwasser: 9 m
Höhe des Feuers über Erdboden: 7,65 m
Angaben: Schwarzer, hölzerner Mast.
Nr.: 905
Heiligenhafen, Fischerrinne (Unterfeuer),
in 1,0 m Wassertiefe, 70 m rw. 354° vom Oberfeuer.
Position: 54°22´35´´N, 10°58´38´´O
Kennung: F. r. (Elektrisch)
Höhe des Feuers über Hochwasser: 7 m
Höhe des Feuers über Erdboden: 7,65 m
Angaben: Weißer, hölzerner Mast.r
Bemerkungen: Richtfeuer, führen in Linie in rw. 174°, in die Einfahrt der Fischerrinne.
Brennen vom 1. August bis 31. März. |