Grenzbaken in der Flensburger Förde an der deutsch-dänischen Seegrenze

Foto: G.Liedtke 2009

Grenz-Baken Holnis

Noch vorhanden

Richtpunkt-Position: Nr. 4 a: 54°51´33,9´´N, 09°35´43,8´´O
Nr. 4 b: 54°51´49,3´´N, 09°34´38,4´´O
Grenzlinie: D — E
Brechpunkt D:
Brechpunkt E:
54°49´30,0´´N 9°44´37,0´´O
54°51´23,6´´N 9°36´30,7´´O
Standort: auf der Halbinsel Schausende
Grenzbaken seit: 1920


Die Spitze von Holnis (dänisch: Holnæs) markiert seit 1920, der neuen Grenzfestlegung zu Dänemark, den nördlichsten Festlandspunkt Deutschlands.
Der Leuchtturm Holnis wird als Oberbake der Grenz-Richtbaken-Linie 4 und 9 genutzt.
1921

Deutsch-dänische Grenzbezeichnung
[NfS. Nr. 1335 v. 16. April 21]

Die neue deutsch-dänische Grenze ist wie folgt festgesetzt und bezeichnet:
Lfd.Nr. 4
Richtmarke, Untere Marke:
Weiße Holnis O-Bake
auf 54°51´33,9´´N, 9°35´43,8´´O

Richtmarke, Obere Marke:
Holnis-Leuchtturm
auf 54°51´49,3´´N, 9°34´38,4´´O

Im Hoyer Tief wird die Tonne B etwa 0,35 Sm W-wärts auf den Grenzpunkt D verlegt,
die Tonne A im Hoyer Tief liegt auf dem Grenzpunkt E.

Der Holnis-Leuchtturm hat auf seiner O- und W-Seite je einen etwa 1 m breiten, senkrechten weißen Streifen erhalten. Diese Streifen dienen zur besseren Bezeichnung der Grenzrichtlinien.
1931

Holnis (Nr. 44)
Position: 54°52´N 9°35´O
Kennung: F. w. & r. & gn. & Blz. Blz.Grp. (Flüssiggas)
Höhe: des Feuers über Mittelwasser 20 m
Höhe des Turmes über Erdboden: 12,7 m
Angaben: Gelber, viereckiger Turm aus Backsteinen.
Für den Zweck der Grenzbezeichnung auf den beiden in Frage kommenden Flächen mit je einem 1 m breiten weißen Streifen versehen.
1964








Der alte Leuchtturm mit seinem Bauwerk und seinen Leuchtfeuereinrichtungen genügten nicht mehr den Anforderungen für eine Elektrifizierung. Man enschloss sich deshalb im Jahre 1964 einen neuen Leuchtturm Holnis in unmittelbarer Nähe zu errichten.

Foto: K.Kern

1967
Neuer Leuchtturm Holnis am 10.05.1967 in Betrieb genommen.

Holnis-Feuer versetzt und geändert
(WSA Kiel, 11. V. 1967 (88)); [NfS. Nr. 1800 v. 13.5.1967]







Neue geogr. Lage:
54°51´44,7´´N, 9°34´29,0´´O.
Karteneintragung:
F. w. & r. & gn. & Blz. & Blz. Grp. (4)
.
Feuerhöhe über Wasser: 32 m.
Feuerträger: 26,8 m hoher, rot-weiß waagerecht gestreifter Turm mit Galerie.

Alter Turm 1980 abgerissen.
1970

Da der neue Leuchturm von Holnis ca. 30 m vom alten Turm entfernt errichtet wurde, mußten sich zwangsläufig auch die geographischen Koordinaten der Grenz-Richtpunkte 4 a, 4 b, sowie der Brechpunkt E verändern.
In einem kompliziertem internationalen Regulierungsverfahren zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland wurden die Instrumentarien zur Neufestlegung der Seegrenze in Kraft gesetzt.

Auszug:

BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Königlich Dänischen Ministerium des Äußern folgendes mitzuteilen :

Der alte Leuchtturm Holnis in der Flensburger Förde, der als Richtpunkt zur Kennzeichnung der deutsch-dänischen Grenze dient, ist im Jahre 1966 außer Betrieb gesetzt und durch einen 30 m südlicher liegenden neuen Leuchtturm ersetzt worden. Im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland schlâgt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ubereinstimmung mit dem Vertrag zwischen Deutschland und Dänemark betreffend die Regelung der durch den Übergang der Staatshoheit in Nordschleswig auf Dänemark entstandenen Fragen vom 10. April 1922 der Regierung des Kônigreichs Danemark folgende Vereinbarung vor : Zur Kennzeichnung des Verlaufs der deutsch-dànischen Grenze in der Flensburger Fôrde nordöstlich von Flensburg dient als neuer Grenzrichtpunkt der neuerbaute 30 m südlich des alten Leuchtfeuers (bisheriger Bezugspunkt) gelegene Leuchtturm von Holnis. Die zustândigen Vermessungsbehôrden beider Staaten werden gemeinsam

a) die geographischen Koordinaten des neuen Leuchtturms bestimmen,

b) den Standort der Vorderbaken 4a (östlich des Leuchtturms) in der Linie Leuchtturm — Brechpunkt D und 9a (westlich des Leuchtturms) in der Linie Leuchtturm — Brechpunkt K neu bestimmen und vermarken sowie deren geographische Koordinaten berechnen,

c) die geographischen Koordinaten der sich neu ergebenden unvermarkten Brechpunkte E und I berechnen.

Über die neue Vermarkung und die Neuberechnung der geographischen Koordinaten der Richtpunkte in den Koordinatensystemen beider Staaten wird ein gemeinsames Ergänzungsprotokoll erstellt und im Grenzatlas, der Bestandteil des Grenzvertrages vom 3. September 1921 ist, ein Hinweis auf dièses Ergänzungsprotokoll aufgenommen.

Der gesamte Grenzvertrag ist in der ⇒ "UN-Resolution Nr. 12513" enthalten.
1971

Mit dem Neubau der Bake 4 b mußte ebenfalls die Bake 4a auf der neuen Position:
54°51´33,3230´´N, 9°35´43,4050´´O errichtet werden.

Gleichfalls wurde der Brechpunkt E auf die neue Position:
54°51´22,6326´´N, 9°36´29,8084´´O gelegt.

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