1912
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Hullen Baken errichtet
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1923
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Wegen Verlagerung der Ostebank Richtfeuerlinie Hullen errichtet
Erbauung einer Richtfeueranlage
[NfS. Nr. 824 v. 24.3.1923]
Im Laufe des Jahres 1923 wird mit der Erbauung einer Richtfeueranlage auf dem Hullen SO-lich von der
Ostebank begonnen werden, deren Richtlinie das Fahrwasser von der Leuchttonne T bis zur Leuchttonne
Osteriff bezeichnen soll.
Das Unterfeuer, ein ringsum sichtbares Blitzfeuer, wird etwa 8 m über H-Wss. auf einem runden auf
Holzpfählen stehenden Kessel mit einer gleichgroßen Laterne mit Geländerplattform ungefähr auf
53°51´8´´N, 9°2´4´´ errichtet werden.
Das Oberfeuer soll als Scheinwerferlaterne mit elbabwärts stehendem Festfeuer auf der etwa 250
m von ihrem jetzigen Standort zu verschiebenden O-lichen Peilbake (neuer Standort ungefähr
53°51´8´´N, 9°3´20´´O, etwa 730 m O-lich vom Unterfeuer) etwa 13 m über
H-Wss. angezündet werden.
Nach Inbetriebnahme der neuen Richtfeuer wird das Leitfeuer Balje gelöscht und in ein nur
zeitweilig brennendes, zur Anweisung der Kursänderung bei der Tonne I dienendes Quermarkenfeuer umgewandelt
werden.
Feuer-Angaben
[NfS. Nr. 3900 v. 22.12.1923]
Das Unterfeuer auf ungf. 53°51´N, 9°2´O wird ein Ubr. w. & r. & gn.,
zeigen;
das Oberfeuer ein F., wird auf einem vierseitigen, spitz zulaufenden Holzgerüst mit Laterne und
Geländerplattform brennen.
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1924
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Südfahrwasser. Befeuerung
[NfS. Nr. 1642 v. 24.5.1924] vgl. NfS. 23—3900
...2. Die Hullen-Richtfeuer auf ungf. 53°51´N, 9°3´O deren Richtlinie das
Fahrwasser von der Leuchttonne T bis zur Leuchttonne Osteriff bezeichnen soll, werden in den nächsten
Tagen in Betrieb genommen.
Meßtischblatt 737 (Reichsamt für Landesaufnahme, Nachträge 1925)
Probebetrieb der Richtfeuerlinie Hullen
Probeweiser Betrieb der Richtfeuer aufgenommen
[NfS. Nr. 1910 v. 7.6.1924] (bericht.);
vgl. NfS. 24—1642,2
Hullen-Richtfeuer sind zunächst probeweise in Betrieb genommen worden. Sie führen in der
Deckpeilung rw. 89° (mw. O 3/4 S) von der Richtlinie der Feuer Osterende-Groden — Altenbruch in die
Richtlinie der Feuer Sösmenhusen — Brunsbüttelkoog.
Das Unterfeuer auf 53°51´8´´N, 9°2´40´´ O zeigt ein Ubr. w.
& r. & gn., Unterbrechung 1s, Schein 1 s, Wiederkehr 2 s, Lichtquelle Flüssiggas-Glühlicht.
Bei sichtigem Wetter ist das weiße Feuer bei 5 m Augeshöhe 10,5 Sm, das rote 8,5 und das grüne 7,5 Sm
sichtbar. Die Tragweite beträgt für das weiße Feuer 14 Sm.
Das Oberfeuer etwa 730 m O-lich vom Unterfeuer zeigt ein bei sichtigem Wetter in der Richtlinie 12,5 Sm sichtbares
F. mit Flüssiggas-Glühlicht, das stromabwärts in der Richtlinie und etwa 3° zu beiden Seiten davon
sichtbar ist; die Tragweite beträgt in der Richtlinie 17,5 Sm, nach den beiden Seiten zu nimmt sie ab.
Anweisung: Da die Ostebank in der letzten Zeit an ihrem unteren Ende S-lich nach dem Fahrwasser zu vorgerückt
ist, muß von der Richtlinie der Oste-Feuer ab das Hullen-Oberfeuer etwas S-lich frei vom Unterfeuer gehalten werden,
bis durch verstärkte Baggerungen das Fahrwasser verbessert ist.
"Elbe" 1929
Lageberichtung zum Hullen-Unterfeuer
[NfS. Nr. 2100 v. 21.61924]
steht nicht auf 53°51´8´´N, 9°2´4´´O, wie in den NfS. 23--824 und
24--1910 angegeben ist , sondern auf 53°51´8´´N, 9°2´40´´ O.
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1925
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Richtfeuer Hullen endgültig am 4. Mai 1925 in Betrieb genommen
Hullen-Feuer endgültig in Betrieb
[NfS. Nr. 1911 v. 9.5.1925]
Die seit Mitte 1924 probeweise gezeigten neuen Hullen-Feuer sind nunmehr am 4. Mai 1925 endgültig in
Betrieb genommen worden.
Die Standorte der beiden unbewachten Richtfeuer sind:
Oberfeuer auf 53°51´7,7´´N 9°3´20´´O
Unterfeuer auf 53°51´7,5´´N 9°2´41´´O.
Sie führen in Linie rw. 89° (mw. O¾S) von der Richtlinie der Feuer:
Osterende-Groden — Altenbruch in die Richtlinie Sösmenhusen — Brunsbüttelkoog.
a) Das Unterfeuer zeigt ein Ubr. w. & r. & gn., Unterbrechung 1s, Schein 1s,
Wiederkehr 2s, Flüssiggas-Glühlicht.
Das Unterfeuer ist weiß 10,5, rot 8,5, grün 7,5 Sm sichtbar; seine Tragweite beträgt weiß 14 Sm.
b) Das Oberfeuer zeigt ein F., Flüssiggas-Glühlicht, das stromabwärts in der Richtlinie und etwa 3°
zu beiden Seiten davon sichtbar ist.
Seine Sichtweite beträgt in der Richtlinie 12,5 Sm, die Tragweite 17,5 Sm; nach beiden Seiten zu nimmt sie
ab.
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1930
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Richtfeuer Hullen gelöscht
Richtfeuer Hullen gelöscht
[NfS. Nr. 2133 v. 14.6.1930] Frühere N.f.S.: 29—4055
Geog. Lage: Ungf. 53°51´N, 9°3´O.
Angaben: Die mit der endgültigen Inbetriebnahme des Leuchtfeuers Osteriff entbehrlich gewordenen
Richtfeuer Hullen, und zwar das Hullen-Unterfeuer, SO-lich von der Ostebank, und das dazugehörige
Hullen-Oberfeuer, etwa 4 Kblg östlich vom Unterfeuer, sind gelöscht worden.
Abbau der Hullen-Leuchtbaken
[NfS. Nr. 2249 v. 21.6.1930] Frühere N.f.S.: 30—2133
Nach Löschung der Richtfeuer Hullen werden folgende Änderungen vorgenommen:
1. Hullen- Unterfeuer
Geog. Lage: 53°51´8´´N, 9°2´40´´O.
Angaben: Der Feuerträger des Unterfeuers Hullen wird einschließlich des Dalbenunterbaues
vollständig beseitigt.
2. Hullen-Oberfeuer
Geog. Lage: 53°51´8´´N, 9°3´19´´O.
Angaben: Von dem Oberfeuer Hullen werden die Leuchtfeuereinrichtungen (Gaskessel, Seelaterne nebst Umgang)
beseitigt.
Das Bakengerüst bleibt bestehen und erhält wieder die frühere Bezeichnung Bake A
3. Osteriff-Leuchtbake
Geog. Lage: 53°51´17´´N, 9°1´27´´O.
Angaben: An der Leuchtfeuerbake Osteriff wird der rote, eiserne Kessel und die Seelaterne mit Umgang gegen den
eisernen Kessel und die Laterne des früheren Unterfeuers Hullen ausgewechselt.
Der neue Kessel wird mittels eines eisernen Stuhles auf den Betonunterbau gesetzt.
Unterfeuer Hullen beseitigt; Oberfeuer (Bake A) bleibt erhalten
Abbau der Richtfeuer Hullen
[NfS. Nr. 4132 v. 25.10.1930]
Frühere N.f.S.: 30—2249 und 38011
Von den mit der früheren N.f.S. angekündigten Änderungen sind inzwischen ausgeführt worden:
1. Die Beseitigung der Leuchtfeuereinrichtungen des Unterfeuers Hullen auf
53°51´8´´N, 9°2´40´´O.
2. Die Auswechslung des roten, eisernen Kessels und der Seelaterne mit Umgang des Leuchtfeuers
Osteriff auf 53°51´17´´N, 9°1´27´´O gegen den eisernen Kessel und der
Laterne des früheren Unterfeuers Hullen.
Der Dalbenunterbau des Unterfeuers Hullen bleibt einstweilen noch stehen.
Dalbenunterbau beseitigt
[NfS. Nr. 4812 v. 6.12.1930] Frühere N.f.S.: 30—41321
Geogr. Lage: 53°51´8´´N, 9°2´40´´O.
Angaben: Der Dalbenunterbau des Unterfeuers Hullen ist beseitigt worden.
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1956
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Bake B niedergelegt
Bake B zerstört
[N.f.S. Nr. 921 v. 10.3.1956]
Bake B
Geogr. Lage: Ungf. 53°50´45,5´´N, 9°01´46,0´´O.
Angaben:
Die Bake ist zu streichen.
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1965
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Bake A neu errichtet
Bake A ztwg. beseitigt und wieder errichtet
[NfS. Nr. 3018 (T) v. 31.7.1965]
Geogr. Lage: Ungf. 53°51,1´N, 9°03,2´O, etwa 2,5 sm O-lich der Oste-Mündung.
Angaben: Die Peilbake A vor dem Hörner-Außendeich ist vorübergehend
niedergelegt.
Bake A ohne Toppzeichen
[NfS. Nr. 4119 v. 16.10.1965]
Geogr. Lage: Ungf. 53°51,1´N, 9°03,2´O.
Angaben: Die Bake hat kein Balltoppzeichen mehr.
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1977
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Quermarkenfeuer Hullen wird errichtet
Leuchtfeuer in Bau
NfS. Nr. 4751 v. 3. Dezember 1977]
Geogr. Lage: 53°50´25,6´´N 9°02´19,4´´O,
Quermarkenfeuer Hullen
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1983
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Letzte Hullen-Bake (Bake A) niedergelegt
Bake A beseitigt
[NfS. 3546/45 v. 17.9.1983]
Bake A
Auf ungf. 53°51,1´N, 9°03,2´E. ist die Bake A zu streichen
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