1921
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Deutsch-dänische Grenzbezeichnung
B. Nordsee (Lister- und Hoyer-Tief))
[NfS. Nr. 1335 v. 16.04.21]
Die neue deutsch-dänische Grenze ist wie folgt festgesetzt und bezeichnet:
Lfd.Nr. 2
Richtmarke, Untere Marke:
Jordsand-Unterbake
(Noch nicht errichtet)
Richtmarke, Obere Marke:
Jordsand-Oberbake
(Noch nicht errichtet)
Die Tonne C liegt auf dem Grenzpunkt C
Die Oberbaken haben Dreieckstoppzeichen ▽, die Unterbaken Dreieckstoppzeichen △.
Westliche Seegrenze (Katasteramt Husum)
Deutsch-dänische Grenzbezeichnung
[NfS. Nr. 2889 v. 6.8.1921] vgl. N.f.S. 1335/1921
Auf dem Jordsand sind errichtet:
eine Unterbake auf 55°0´54,7´´N, 8°33´42,15´´O,
eine Oberbake auf 55°1´6,13´´N, 8°33´42,62´´O.
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1930
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Aussenministerium Kopenhagen, den 5.Februar 1930
In Verbindung mit einem Schreiben vom 26. April 1923 über die dänisch-deutsche Grenze gibt der
Aussenminister hiermit bekannt, dass nach den Veränderungen der Grenzbaken 2a und 2b im Jahr 1924 und der
Zerstörung der Grenzbaken 4a, 4b und 5a im Jahr 1926 neue Grenzlinien festgelegt werden mussten.
Die Linien wurde von dänischer bzw. deutscher Seite neu erstellt, obwohl - in Erweiterung der bestehenden Richtlinien -
eine Änderung in Bezug auf die Standorte vorgenommen wurden. Von Experten beider Seiten wurde eine Studie über die
Wiedererrichtung der Grenzbaken durchgeführt und neue Richtlinien für die dänisch-deutsche Seegrenze
festgelegt.
Die Positionen der oben genannten Grenzbaken (geographische Koordinaten) lauten wie folgt:
2a 55°01′16,0″N-Br. 8°33′43,1″O-Lg.
2b 55°01′20,2″N-Br. 8°33′43,7″O-Lg.
4a 55°02′53,8″N-Br. 8°23′47,7″O-Lg.
4b 55°02′52,3″N-Br. 8°23′51,1″O-Lg.
5a 55°02′48,3″N-Br. 8°27′08,6″O-Lg.
Gemäß Artikel 3 des Abkommens vom 10. April 1922 zwischen Dänemark und Deutschland über die
Aufrechterhaltung der Grenze zwischen den beiden Ländern und der darauf befindlichen Grenzmarken wurde vom
zuständigen dänischen und deutschen Vertreter anlässlich des Falles ein Protokoll erstellt, wonach dem von den
Sachverständigen vorgelegte Bericht zugestimmt wurde, dass die Grenzlinien 2, 4 und 5 die auf der offiziellen Grenzkarte
festgelegte Seegrenze korrekt angeben werden.
Vordere und hintere Grenzbaken wurden nördlich verlegt.
Neue Position der
Unterbake: 55°01´06,0´´N 8°33´43,1´´O
Oberbake: 55°00´54,1´´N, 8°33´42,2´´O
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