1888
|
Zeitweilige Errichtung einer Bake
NfS. Nr. 1039 v. 9.6.1888]
Auf dem Knechtsand ist zu Vermessungszwecken eine Hilfsbake errichtet worden, in 53°50′26″N-Br.
8°20′26″O-Lg.
Nichtvorhandensein der Bake
NfS. Nr. 1900 v. 20.10.1888]
Der Kommandeur des Vermessungsschiffes "Albatross" Kapt.Lieut. Hartmann hat mitgeteilt, daß die zu Vermessungszwecken
auf dem Knechtsand errichtete Bake (vgl. NfS. 1039/88) durch die letzten Stürme umgeweht und fortgespült
worden ist. |
1893
|
Errichtung einer Bake
NfS. Nr. 1197 v, 17.6.1893]
Auf dem Knechtsand ist am 12.6. d.J. zu Vermessungszwecken von dem Kommando S.M.S. "Albatroß" eine Hilfsbake
errichtet worden.
Geogr. Lage: 53°48′37″N-Br. 8°21′1″O-Lg. |
1899
|
"Die Deutsche Bucht der Nord-See, 1899"
|
1912
|
|
Das Gebiet um die Sandbänke Knechtsand diente seit 1912 der Kaiserlichen Marine als Zielgebiet zum
Einschießen von Krupp-Schiffsgeschützen und der Erprobung großkalibriger Schiffsmunition. Bei
Altenwalde wurde zu diesem Zweck ein Schießplatz eingerichtet, von wo aus die Munition in Richtung Wattenmeer
abgefeuert wurde. |
1951
|
02. November 1951
"Aus dem Auswärtigen Amt in Bonn wird bekannt, dass die Sandbank Großer Knechtsand in der
Elbemündung bei Cuxhaven von der britischen Regierung als Ersatzbombenziel für Helgoland ausersehen ist. Helgoland
soll bis März 1952 an die Deutschen zurückgegeben werden."
⇒ Antrag der KPD v. 7.01.1952
⇒ Sitzung des deutschen
Bundestages v. 27.03.1952 |
1953
|
Strom- und Schiffahrtpolizeiverordnung
[Bundesgesetzblatt Teil II, Nr.16 v. 31.08.1953]
Um der Bevölkerung Helgolands die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen, bot der
damalige Bundeskanzler Adenauer das Gebiet um den Großen Knechtsand als Ersatzgelände für militärische
Übungen an. Ab 1952 diente daher das Gebiet anstelle von Helgoland als Ziel für Übungs-Bombenabwürfe
scharfer Spreng- und Brandbomben der britischen Royal Air Force. Schon wenige Jahre später machte sich aber ein
wachsendes Umweltschutzbewusstsein bemerkbar, und der 1957 auslaufende Vertrag wurde nicht verlängert. Dieses wichtige
Rast- und Mausergebiet für Brandgänse und andere Seevögel wurde 1957 als bis dahin größtes
deutsches Naturschutzgebiet ausgewiesen. Seit 1986 gehört das Gebiet als streng geschützte Ruhezone zum
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Luftwaffenübungsgebiet eingerichtet
[W.S.D. Hamburg, 2.IX.1953 (W1)
NfS. 2571+3131 v. 5.9.1953 ]
1. Im Übungsgebiet wird das Ziel I (geogr. Lage 53°48′54″N, 8°25′10″O)
dargestellt durch drei im geschlossenen gleichseitigen Dreieck verlegte Schiffe, mit drei nahen Hilfszielen, ebenfalls je aus
einem Schiff bestehend.
Gefahrenzone: Ein Kreis mit 3,5 sm Halbmesser.
Ziel 2. (geogr. Lage 53°49′09″N, 8°28′22″O) wird dargestellt durch drei zu einem
gleichseitigen Dreieck von 45 m Seitenlänge geordneten Gruppen von Radarreflektoren.
Gefahrenzone: Ein Kreis mit 2 sm Halbmesser.
Karteneintragung: Die beiden Gefahrenzonen und innerhalb derselben der Vermerk
Bomben-Abwurfgebiet
2. Das Übungsgebiet wird durch Seezeichen auf folgenden Punkten kenntlich gemacht:
a) 53°50′58″N, 8°31′20″O
b) 53°52′48″N, 8°27′34″O
c) 53°53′50″N, 8°24′00″O
d) 53°49′34″N, 8°19′12″O
e) 53°47′48″N, 8°17′52″O
f) 53°45′00″N, 8°24′09″O
g) 53°45′11″N, 8°25′26″O
h) 53°46′00″N, 8°28′42″O
i) 53°51′37″N, 8°20′54″O
Beschreibung: Auf den Punkten zu a) und h) je eine blau-weiß waagerecht gestreifte Stange mit rotem
Andreaskreuz,
zu i) eine blau-weiß waagerecht gestreifte, stumpfe Tonne mit rotem Andreaskreuz.
3. Zwischen Küste und Verbindungslinie der Punkte a) und h) sind außerhalb des Übungsgebietes Tafeln
aufgestellt, die das Betreten der Gefahrenzone bei gezeigten Signalen gemäß nachfolgendem Punkt 4. untersagen.
4. Zur Warnung der Schiffahrt werden Sperrsignale gemäß § 28 Abs. 1 der
Seeschiffahrtsstraßenordnung auf folgenden Stellen gezeigt:
a) den Beobachtungsturm Sahlenburg auf 53°51′30″N, 8°35′24,5″O
b) den Beobachtungsturm Dorumertief auf 53°44′31″N, 8°30′55″O
c) den Leuchtturm Robbenplate auf 53°41′N, 8°24′O
d) der Sturmwarnstelle Neuwerk auf 53°55′N, 8°35′24,5″O
Während der Tagesübungen werden Sicherheitsfahrzeuge gleichfalls diese Signale zeigen.
Karteneintragung: Zu a) und b) je Beob-Tm
...
6. Mit dem Beginn der Übungen ist am 14. September zu rechnen.
7. Auf die "Strom- und Schiffahrtspolizeiverordnung über Sicherheitsmaßnahmen im Bereich des
Luftwaffenübungsgeländes Sandbank (Großer Knechtsand)" vom 25. Juli 1953 veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt 1953, Teil II Seite 524 wird besonders hingewiesen.
Am 22. November 1953 fielen die ersten Bomben auf den Knechtsand
|
1957
|
Fortsetzung der Bombardierung
[Entschließung des Kreistages des LKr. Wesermünde v. 25.3.1957]
Bereitstellung als Bombenabwurfplatz für die britische und amerikanische Luftwaffe
|
1959
|
⇒ Artikel im "Spiegel" v.
06.05.1959 |
1967
|
Knechtsand-Bake versetzt
[(WSA. Bremerhaven, 16. XI. 1967.)
NfS. Nr. 4670 v. 2.12.1967]
Neue geogr. Lage: 53°49´38´´N 8°20´43´´O, etwa 1 Kblg O-lich vom
bisherigen Ort. |
1968
|
Kartenberichtigung
[(BMV. Bonn, 23. I. 1968 (W 7-4004)
NfS. Nr. 828 v. 24.2.1968]
Auf ungf. 53°49,6´N, 8°20,7´O, am Ort der Bake, ist Beob-Tm. einzutragen.
|