
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
Verbotszeichen A.6
Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das
Tafelzeichen steht.
Pfeile, die angeben, in welcher Richtung der Strecke das Hauptzeichen gilt.
Ankerverbot auf (100 m)
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