1930
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Straßenbrücke im Bau
[NfS. 1875 v. 24.5.1930+ Nr. 3324]
Geogr. Lage der Baustelle: Ungf. 53°52´N 13°50´O
Angaben:
Mit den Gründungsarbeiten der Straßenbrücke über den Peenestrom bei
Zecherin-Schwemmort wird in den nächsten Tagen begonnen. Es wird zunächst unmittelbar neben der jetzigen
Fähre Zecherin-Schwemmort, und zwar vom östlichen Ufer beginnend, ein etwa 4 m breiter Arbeitssteg in den
Peenestrom in Richtung auf die Fähranlegestelle am westlichen Ufer (Schwemmort) vorgetrieben, und neben
diesem Arbeitssteg werden an den Baustellen der Pfeiler und Widerlager Absenkgerüste geschlagen. Für die Schiffahrt
bleibt zunächst an dem westlichen Ufer eine freie durchfahrt von etwa 120 m Breite.
Der Kopf des Arbeitssteges wird gemäß § 27 S.W.O. jeweils tagsüber durch einen roten Zylinder, nachts
durch drei Lichter in je 1,50 m Abstand senkrecht übereinander, weiß-rot-weiß, bezeichnet werden.
Für das Vorbeifahren an der Baustelle wird auf § 40 S.W.O. verwiesen
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1931
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Straßenbrücke im Bau
[NfS. Nr. 824 v. 14.3.1931+Nr 1542]
Geogr. Lage der Baustelle:Ungf. 53°52´N 13°50´O
Angaben:
Die durch die frühere NfS. freigegebene 50 m breite Durchfahrtsöffnung der neuen
Straßenbrücke über den Peenestrom bei Zecherin wird etwa ab Mitte März 1931 für die
Schiffahrt gesperrt. Die Schiffahrt wird von diesem Zeitpunkt ab durch die etwa 120 m vom Schwemmorter Ufer entfernt
liegende "endgültige" Durchfahrtsöffnung geleitet; auch diese Durchfahrtsöffnung erhält zu beiden Seiten
hölzerne Leitwerke. Die lichte Durchfahrtsweite zwischen den Leitwerken beträgt 18,2 m.
Zecheriner Brücke eröffnet
Inbetriebnahme
[NfS. Nr. 1731 v. 16.5.1931]
Karteneintragung: An Stelle der Fähre eine Brücke
Angaben:
1. Die Straßenbrücke über den Peenestrom bei Zecherin (Usedomer
Bäderbrücke) wird am 22. Mai 1931 dem Verkehr übergeben. ...
3. Auf dem Klappenpfeiler der Brücke werden bei Tage und bei Nacht Verkehrssignale gezeigt. Auf diese Signale muß
bei Annäherung an die Brücke sorgfältig geachtet werden. Als Signale werden bei Tage und bei Nacht grüne
und rote Lichter benutzt. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Signalanlage werden folgende Signale gezeigt:
a) "Durchfahrt frei": Ein grünes Licht
b) "Durchfahrt verboten": Ein rotes Licht
c) "Störung, die Brücke kann nicht geöffnet werden":
Ein grünes Licht
bei Tage: Zwei schwarze Bälle,
bei Nacht: Drei rote Lichter,
in je 1,50 m Abstand nebeneinander.
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