1854
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Leuchtfeuer Fehmarnsund angezündet
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1861
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"Fyrene i det danske Monarki, 1861"
Fehmarnsund Postfeuer (Übersetzung:)
Art: Festfeuer
Apparat: 6ste Ordnung
Sichtweite: ½ Meile
Geogr. Lage: 54°24′15″N 11°7′26″O
Standort: am Fähranleger auf Fehmarn am bestehenden Signalmast
Anmerkung: Zur Orientierung für die Postfähre wird diese Laterne aufgehängt, wenn nachts das Postschiff
erwartet wird
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1865
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"Seeleuchten oder Leuchtfeuer der Erde"
[Königl-Preuss. Ministerium, 3. Auflage, Stand: Mai 1865]
Fehmarn, an der Südseite dieser Insel am Fehmarnsunde; 1 festes Feuer. Das Feuer brennt nur dann, wenn
Postschiffe erwartet werden.
Geogr. Lage: 54°24,3´N-Br. 11°7,4´O-Lg.
Sichtweite: 2 Seem.
Errichtet: 1854
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1900
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Die Abbildung zeigt den jahrhundertalten Fährbetrieb über den Sund mittels eines Fährprahms oder mit
offenen Segelboten.
Die Laterne ist wahrscheinlich die zuvor genannte Seeleuchte, welche bis 1905, der Errichtung von Richtfeuern, bei der
Ankunft der Postschiffe brannte.
Quelle: "Fehmarn eine Insel im Wandel der Zeiten" (Autor: Karl-Wilhelm Klahn,
1996)
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1903
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Das Trajekt Fehmarnsund war die erste Sundfähre und einzige Doppelendfähre im Fehmarnsund versah sie
von September 1903 bis 1927 ihren Dienst.
Sie war mit einem Eisenbahngleis ausgerüstet, auf dem zwei Güterwagen transportiert werden konnten. Ihr
Dampfmaschinenantrieb leistete 130 PS.
Die Fehmarnsund riss sich in einem Herbststurm 1921 bei Hochwasser von ihrem Liegeplatz los und lief auf Grund. Es dauerte
Monate, bis sie bei einem erneuten Hochwasser wieder freigeschleppt werden konnte.
Diese Fähre verkehrte bis zum Jahre 1949.

Eröffnung der Eisenbahn auf Fehmarn von Fehmarnsund über Burg, Landkirchen und
Petersdorf bis nach Orth (20,7 km). Mit dem erwähnten Fährschiff werden Fahrzeuge zwischen
Großenbrode und Fehmarnsund trajektiert |
1905
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Richtfeuer Fehmarnsund in Betrieb genommen
Richtfeuer angezündet
[NfS. Nr. 582 v. 1.4.1905]
Zur Bezeichnung der Einfahrten in die beiden Fährhäfen am Fehmarnsund sind bei
jedem Hafen zwei orangefarbige Richtfeuer von je 16 Hefnerkerzen-Lichtstärke angezündet worden. Die Höhe der
Feuer über Mittelwasser der Ostsee beträgt an der Inselseite 6,5 und 8,5 m, an der Festlandseite 7,0 und 8,0 m. Die
Feuer brennen im Winter von Untergang bis Aufgang der Sonne, im Sommer dann nicht mehr, wenn es bei der letzten und ersten
Fahrt der Fähre um 9 Uhr abends und 6 Uhr morgens hell ist.
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1909
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Feuer im Fährhafen Fehmarnsund und Großenbrodefähre
Zeitweilige Feuer
[NfS. Nr. 2568 v. 13.11.1909]
Die O-lichen Molenköpfe der Fährhafen zu Fehmarnsund und
Grossenbrodefähre werden seit dem 10. November 1909 zur Erleichterung des Fährdampferbetriebes nach
Bedarf vom Eintritt der Dunkelheit bis 8 Uhr abends und von 6 Uhr morgens bis zum Hellwerden beleuchtet, und zwar in
Fehmarnsund durch ein grünes, in Grossenbrodefähre durch ein rotes
Laternenfeuer.
Zwischen 8 Uhr nachmittags und 6 Uhr vormittags brennen diese Laternenfeuer nicht, ihre Höhe über
M-Wss. beträgt 3 m, über dem Erdboden 2 m; es sind einfache Petroleumlaternen von geringer Tragweite.
Lage des Fehmarnsund O-Molenkopfes: 54°24´17´´N-Br. 11°7´21´´O-Lg.
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1913
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Unterfeuer Fehmarnsund-Fährhafen (Nr. 886), längs der Eisenbahn auf Fehmarn, 125 m von der
Brücke
Geogr. Lage: 54°24´23´´N-Br. 11°7´28´´O-Lg.
Kennung: F. orange (Petrol.)
Höhe des Feuers über Mittelwasser: 6,5 m
Höhe des Turmes über dem Erdboden: 6,4 m
Beschreibung des Leuchtfeuergebäudes: schwarzer, eiserner Gittermast
Oberfeuer Fehmarnsund-Fährhafen (Nr. 886), längs der Eisenbahn auf Fehmarn, 265 m von der
Brücke
Geogr. Lage: 54°24´26´´N-Br. 11°7´33´´O-Lg.
Kennung: F. orange (Petrol.)
Höhe des Feuers über Mittelwasser: 8,5 m
Höhe des Turmes über dem Erdboden: 6,4 m
Beschreibung des Leuchtfeuergebäudes: schwarzer, eiserner Gittermast
Bemerkungen: Unbewacht.
Dienen zur Bezeichnung der Einfahrt zum Fährhafen am Fehmarnsund.
Brennen im Winter von Untergang bis Aufgang der Sonne.
Brennen im Sommer dann nicht mehr, wenn es bei der letzten und ersten Fahrt der Fähre um 9 Uhr abends und 6 Uhr morgens
hell ist.
Unterstehen der Eisenbahnverwaltung.
Fehmarnsund-Fährhafen (Nr. 892), auf dem O-Molenkopf zu Fehmarnsund
Geogr. Lage: 54°24´17´´N-Br. 11°7´21´´O-Lg.
Kennung: F. gn. (Petrol.)
Höhe des Feuers über Mittelwasser: 3 m
Höhe des Turmes über dem Erdboden: 2 m
Beschreibung des Leuchtfeuergebäudes: schwarzer, eiserner Pfahl
Bemerkungen: Dient zur Erleichterung des Fährdampferbetriebes.
Brennt nach Bedarf vom Eintritt der Dunkelheit bis 8h abends und von 6h morgens bis zum Hellwerden;
zwischen 8h abends und 6h morgens brennt dieses Feuer nicht.
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1915
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Durchfahrt gefährlich !
Anweisung zum Passieren des Fehmarnbeltes und -sundes
[NfS. Nr. 922+1039 v. 1.6.1915]
...
3) Für das Befahren des Fehmarnsundes wird vom 1. Juni 1915 bis auf Widerruf Lotsenzwang für alle
Handelsfahrzeuge eingerichtet. 4) Lotsengebühren werden nicht erhoben
5) Das Befahren des Sundes ist nur innerhalb der Zeit zwischen ½ Stunde nach Sonnenaufgang bis ½ Stunde nach
Sonnenuntergang gestattet. Das Durchlotsen muß innerhalb dieser Zeit beendet sein.
6) Fahrzeuge, die nicht rechtzeitig vor den Einfahrten eintreffen, müssen in einem Mindestabstand von 2 Sm von der
betreffenden Ansteuerungstonne zu Anker gehen.
Fehmarnsund West auf 54°24´9´´N 11°3´0´´O
Fehmarnsund Ost auf 54°22´42´´N 11°10´52´´O
...
8) Lotsen werden von dem im Fehmarnsund stationierten Lotsendampfer mittels Lotsenflagge erbeten. Der Lotsendampfer
liegt vor dem Fährhafen Fehmarnsund. Er führt, solange Lotsen zur Abgabe sich an Bord befinden, die
Lotsenflagge am Mast vorgehißt. ...
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1929
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Richt- und Molenfeuer geändert
Befeuerung geändert
[NfS. Nr. 3511 v. 28.9.1929]
Die Befeuerung der Fährhäfen Fehmarnsund und Großenbrode ist wie folgt geändert
worden:
I. Richtfeuer Fehmarnsund-Fährhafen und Richtfeuer Großenbroder-Fährhafen
Die beiden Unterfeuer auf 54°24´22´´N 11°7´31´´O bzw.
54°23´12´´N 11°7´19´´O brennen als rote Festfeuer 10 m über Mittelwasser in
der Mitte der eisernen Fährbrückenportale. Die beiden Oberfeuer brennen als grüne Festfeuer 11 m über
über Mittelwasser und 8,5 m über dem Erdboden an grauen Holzmasten, und zwar: Oberfeuer
Fehmarnsund-Fährhafen 95 m rw. 43° vom Unterfeuer
Oberfeuer Großenbrode-Fährhafen 48 m rw. 174° vom Unterfeuer.
Die elektrischen, unbewachten Richtfeuer sind je etwa 25° beiderseits der Richtlinien 2 Sm weit sichtbar
II. Molenfeuer Fehmarnsund-Fährhafen und Molenfeuer Großenbroder-Fährhafen
Das Feuer auf dem O-Molenkopf Fehmarnsund-Fährhafen ist als grünes Festfeuer von ungefähr
rw. 330° über N bis ungefähr rw. 50° sichtbar;
Das Feuer auf dem neuen O-Molenkopf Großenbrode-Fährhafen auf
54°23´47´´N 11°7´23´´O als rotes Festfeuer von ungfähr rw. 140°
über S bis ungefähr rw. 230° sichtbar.
Die elektrischen, unbewachten Feuer sind 2 Sm sichtbar.
Die Befeuerung der Fährhäfen erfolgt nur zeitweise, wenn Fährfahrten stattfinden. Sie untersteht der Kreis
Oldenburger Eisenbahnverwaltung. |
1941
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Sturmwarnungsstelle errichtet
[NfS. Nr. 40(P)+965 v. 3.4.1941]
Geogr. Lage: Ungf. 54°24,3´N 11°7,3´O
Karteneintrag: Strm-S.
Angaben: Auf dem grauen, viereckigen Gittermast des Fehmarnsund-Feuers ist ein etwa 8 m hoher Sturmwarnungsmast
errichtet worden, der einen weißen Anstrich erhalten hat.

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1951
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Nebelsignalstelle eingegangen
[NfS. Nr. 573 v. 17.2.1951]
Geogr. Lage:
a) Ungf. 54°24,3´N 11°7,3´O, auf dem O-Molenkopf des Fährhafens auf Fehmarn
b) Ungf. 54°23,8´N 11°7,2´O, auf dem Querträger des Hubwerkes auf der Festlandseite.
Angaben: Die Nebelsignale der Fährhäfen Fehmarnsund und Großenbrode sind eingegangen;
sie sind zu streichen
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1952
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Tragweite geändert
[NfS. Nr. 2013 v. 14.6.1952]
Geogr. Lage: Ungf. 54°24´N, 11°7´O, auf der O-Mole des Fährhafens
Tragweite: Weiß 9,5, rot 6,5, grün 5 sm.
Nebelsignalstellen eingerichtet
[NfS. Nr. 3479 v. 11.10.1952]
a) Geogr. Lage: Ungf. 54°24,3´N, 11°7,3´O, auf dem O-Molenkopf des Fährhafens auf
Fehmarn
Karteneintragung: N-S.
Bei Nebel usw.: Signale mit elektrischem Membransender (Tonhöhe 500, Morsebuchstabe F)
b) Geogr. Lage: Ungf. 54°23,8´N, 11°7,2´O, an dem Querträger des Hubwerkes auf der
Festlandseite.
Karteneintragung: N-S.
Bei Nebel usw.: Signale mit elektrischem Membransender (Tonhöhe 500, Morsebuchstabe B)
Angaben: Die Nebelsignale sind nur in Betrieb, wenn ein Fährschiff sich zwischen den beiden Fährhäfen
Fehmarnsund und Großenbrode in Fahrt befindet und jeweils nur auf der Seite, die das Schiff ansteuert.
Die Nebelsignale haben für die Schiffahrt keine Bedeutung, sie unterstehen der Bundesbahnverwaltung.
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1958
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Richtfeuer angezündet
Richfeuer angezündet
[WSA Kiel, 8.VII.1958(55);
NfS. Nr. 1045+2511 v. 12.7.1958]

a) Fehmarnsund-Feuer geändert
Geogr. Lage: Ungf. 54°24,3´N 11°07,2´O, auf der O-Mole des Fährhafens, 10 m
NNO-lich vom Knick der Mole.
Neue Kennung: Glt. w. & r. & gn. 11/8/6 Sm
Wiederkehr: 6s
Angaben: Das Feuer dient als Unterfeuer.

a) Oberfeuer
Geogr. Lage: 250 m 89° vom Unterfeuer
Kennung: Glt. 13 Sm
Wiederkehr: 6s
Feuerträger: 19,2 m hoher, grauer Gittermast auf Betonsockel
Angaben: Die Feuer sind gleichgängig und in 89° in Linie.
Sturmsignalmast errichtet
[NfS. Nr. 2813 v. 26.7.1958]
Geogr. Lage: 54°24´20,5´´N 11°07´24,0´´O, 190 m 66° vom
Unterfeuer auf der O-Mole.
Beschreibung: 20 m hoher, grauer Mast mit Rahe.
Angaben: Der Sturmsignalmast beim Unterfeuer ist beseitigt worden.
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1959
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Kabelbaken beseitigt
[NfS. 2678 v. 4.7.1959]
Zeit der Ausführung: Demnächst; ohne weitere Nachricht
Geogr. Lage:
a) 54°24´28´´N 11°06´48´´O.
b) 54°23´41´´N 11°06´41´´E
Angaben: Die Kabelbaken sind zu streichen. Das Kabelgebiet bleibt bestehen.
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1960
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Hubinsel abgesetzt
[W.S.A Kiel, 17.VIII.1960(78); NfS. 3384 v. 20.8.1960]
Geogr. Lage: ungf. 54°24,3´N 11°06,9´O.
Angaben:Die Hubinsel ist am Ort des N-lichen Brückenpfeilers der Durchfahrtsöffnung der
Fehmarnsund-Brücke in der Richtlinie Fehmarnsund abgesetzt worden und verdeckt die Richtfeuer.
...
Fehmarnsund-Richtfeuer zeitweilig gelöscht
[W.S.A Kiel, 24.VIII.1960(80); NfS. 3506 v. 25.8.1960]
Geogr. Lage: ungf. 54°24,3´N 11°07,4´O.
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1961
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Fehmarnsund-Richtfeuer zeitweilig gelöscht
[W.S.A Kiel, 2.II.1961(22); NfS. 540(T) v. 11.2.1961]
Geogr. Lage: Ungf. 54°24´N 11°07´O.
Leitfeuer zeitweilig angezündet
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1963
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Fehmarnsundbrücke fertiggestellt, Richtfeuer endgültig gelöscht
Feuer gelöscht
[WSA Kiel 15.V.1963 (87);
NfS. 318+2161 v. 25.5.1963]
Es sind zu streichen:
a) Die Richtfeuer auf ungf. 54°24,4´N 11°07,4´O
b) das Molenfeuer auf ungf. 54°24,3´N 11°07,2´O
c) Der Nebelschallsender bei b).
Angaben: Die Nebellampe ist beseitigt worden.
Die Optik wurde 1964 im Leitfeuer Fehmarnsundbrücke
eingesetzt.

Während des Baues der Fehmarnsundbrücke hatten die beiden Häfen und Fähren Schwerstarbeit zu
leisten. Tausende Tonnen von Baumaterialien wurden vom Festland nach Fehmarn transportiert und das bei den noch aufrecht
gehaltenen Personen- und Güterverkehr.

Auf einem der letzten Fotos ist die fertiggestellte Brücke und die Fähre "FEHMARNSUND" gemeinsam
abgebildet. Letztere verrichtet noch als Arbeitsschiff im Hafen von Puttgarden gute Dienste, die beiden anderen
Fähren, "FEHMARN" und "SCHLESWIG-HOLSTEIN", wurden verkauft.
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1976
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Sturmsignalstelle eingegangen
[NfS. Nr. 1892 v. 29.5.1976]
Geogr. Lage: Ungf. 54°24,2´N 11°07,3´O
Angaben: Die Sturmsignalstelle ist zu streichen.
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