Nordsee > Ostfriesische Inseln > Borkum

Skizze von 1778 des Leuchtfeuers von Terschelling, das als Baumuster für die Kohlenblüse auf Borkum diente
(A.W. Lang, Geschichte des Seezeichenwesens, 1965)

Feuerbake oder -turm Borkum

    Position: ~ 53°35´N-Br. 6°40´O-Lg.    Standort: südlich von dem Drinkeldodenkarhof auf einem Hügel
    Angezündet: 15. Dezember 1780    Endgültig gelöscht: 12. März 1817


1779

Erhöhung der Sicherheit um Borkum
["Ostfrieß- und Harlingerland" J.C. Freese, Aurich 1796]

   ...Um den Seefahrenden noch mehr Sicherheit, besonders zur Nachtzeit, an den ostfriesischen Küsten, zu verschaffen, auch den Ems-Strom des Nachts desto besser finden und befahren zu können, kam die Errichtung einer Feuerbake auf Borkum im Jahre 1779 in Anregung.
Die Stadt Emden trat darüber mit dem Admiralitätskollegio zu Harrlingen in Friesland in Unterhandlung, sandte den dazu bevollmächtigten Sekretair Hüllesheim dahin und nach dem Haag, um das Beste der Stadt zu bewirken, und das Dienliche zu verabreden. Dieser führte seinen Auftrag mit Ruhm aus, und es hatte seine mit vieler Umsicht angewandte Bemühung den erwünschten Erfolg. Das Admiralitätskollegium in Friesland sowol, als die General-Staaten erkannten die Notwendigkeit der zum Besten der wechselseitigen Schiffahrt zu errichtenden Feuerbake, und erklärten sich, daß von Admiralität 10 Jahre lang, vom 1ten Juny 1780 bis 1ten Juni 1791 jährlich 6000 Karl Gulden zum Unterhalt der Bake an die Stadt Emden bezalt werden sollten.
Die Stadt Emden machte sich dagegen anheischig, den Emsfluß fernerhin zu betonnen und zu bebaken, und den Feuerthurm gehörig zu unterhalten, ohne deshalb die Schiffe der vereinigten Niederlande mit einiger Abgabe bei der Einfarth in, oder Ausfarth aus der Ems zu beschweren. Man errichtete hierüber eine Konvention am 9ten August 1781, welche von Seiten der Admiralität durch die von den Generalstaaten dazu bevollmächtigten R. v. Lynden, B. v. Nauta und J.H. v. Beyma thoe Kingma, und die Bevollmächtigten der stadt Emden, Bürgermeister Lösing, Syndicus Adami und Secretair Hüllesheim vollzogen wurde. Die beiden Exemplare der Konvention wurden theils zu Berlin den 23ten September 1781 unter allerhöchster Unterschrift, und theils im Haag den 3ten September 1781 unter Unterschrift des Präsidenten der General Staaten P.U. Rengers und Greffier Fagel ratificiret und gegen einander ausgewechselt. ...

1780
Feuer Baake auf Borkum errichtet

(Freie Übersetzung:)

   Von seitens des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Emden, wird hiermit allen Seefahrenden bekannt gemacht , dass für mehr Sicherheit in der Schiffahrt, das betrifft die ostfriesische Küste und den Fluß Ems, um auch nachts diese besser zu finden, auf Städtische Unkosten, eine Feuerbake auf der Insel Borkum errichtet ist , welche ab dem 15. Dezember 1780 ein Steinkohlenfeuer zeigen wird, welches damit täglich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang andauert.

  Diese Feuerbake steht auf Borkum, zwischen dem Kirchturm und der großen Kaape in einer Linie, jedoch einen halben Strich mehr ostwärts auf einer der niedrigsten Dünen. Sie ist über dem Fundament 38 Fuß hoch, und etwa 50 Fuß vom Boden der Insel in der ganzen Höhe erbauet, so daß das Feuer über dem niedrigsten Ebbespiegel 68 Fuß hervorraget
   Wenn man von See kommt , um in die Oster-Ems zu segeln , so bringt man das Große Kaap von Borkum mit dem Turm überein, um die äußere Tonne zu finden.
Wenn man bei dieser ist , so hält man den Turm im Süden, und die neu errichtete Feuerbake SSO.
Die erste schwarze Tonne, liegt bei Niedrigwasser auf fünf Klaftern an dem Westwall des Borkumer Riffs, von dort ist der Kurs nach der Drumpeltonne Südost gen Osten: vor dieser findet man aber erst eine weiße Flügeltonne an der Backbord-Seite, welche bei Niedrigwasser auf vier Klaftern lieget. Mitten im Fahrwasser zwischen diesen Tonnen hat man indessen bei niedrigem Wasser allemal noch fünf, sechs bis sieben Klaftern Tiefe und Raum genug zumsegeln.
   Um die Unterhaltungskosten von dieser Feuerbake zu tragen, außer dem obligatorischen Lastgeld, muß von allen fremden Schiffen fünf Stuivers für jede große Last, nach Roggen-Last gerechnet, bezahlt werden, das Feuergeld einkommender Schiffe, beladen oder nicht, festgelegt auf ein Holl. Stuiver: auf anderhalb Oostvr. Stuivers von jeder Roggen-Last Schiffsraum, aber die ausfahrenden als beladen zu betrachten sind.
Außerdem giebt man vier Stuivers für jede hundert Gulden Wert der Ladung, oder 1/5 pCt.
Alle die Schiffe die die Ems schlecht oder im Notfall über die Watten passieren, einen Ostfriesischen Hafen oder Insel ansteuern, müssen nach Vorschrift Last- und Feuergeld bezahlen, an den Feuerwächter von Borkum, oder den städischen Tonnenleger.
   Hiernach hat also ein jeder Seefahrende zu handeln.

So festgelegt im Stadthaus zu Emden, den 27. November 1780

ex Mandato Senatus.

HÜLLESHEIM
Secretaris.

1781

Vertrag zwischen Emden und den Generalstaaten
["Ostfrieß- und Harlingerland" v. J.C. Freese, Aurich 1796]

   ... Die Stadt Emden machte sich dagegen anheischig, den Emsfluß fernerhin zu betonnen und zu bebaken, und den Feuerthurm gehörig zu unterhalten, ohne deshalb die Schiffe der vereinigten Niederlande mit einiger Abgabe bei der Einfarth in, oder Ausfarth aus der Ems zu beschweren. Man errichtete hierüber eine Konvention am 9ten August 1781, welche von Seiten der Admiralität durch die von den Generalstaaten dazu bevollmächtigten R. v. Lynden, B. v. Nauta und J.H. v. Beyma thoe Kingma, und die Bevollmächtigten der Stadt Emden, Bürgermeister Lösing, Syndicus Adami und Secretair Hüllesheim vollzogen wurde. Die beiden Exemplare der Konvention wurden theils zu Berlin den 23ten September 1781 unter allerhöchster Unterschrift, und theils im Haag den 3ten September 1781 unter Unterschrift des Präsidenten der General Staaten P.U. Rengers und Greffier Fagel ratificiret und gegen einander ausgewechselt. ...

1791

Neue Konventions-Verhandlungen
["Ostfrieß- und Harlingerland" v. J.C. Freese,
Aurich 1796]

   ... Die vorhin erwehnte mit der Admiralität in Friesland errichtete Konvention war mittlerweile mit dem 1ten Juny 1791 abgelaufen, und die Stadt Emden darauf bedacht, solche wiederum zu erneuern. Es wurden daher neue Unterhandlungen angefangen. Sowohl die Admiralität in Friesland, als die General- Staaten, waren seit der Zeit noch mehr von dem Nutzen des Feuerthurms für die wechselseitige Schiffahrt, zugleich aber auch von der kostbaren Unterhaltung desselben und der übrigen Seebauanstalten überzeugt worden, und erklärten sich zu einem verbesserten Beitrag.
   Die erneuerte Konvention wurde zu Gröningen am 16ten August 1790 auf anderweite zehn Jahre vom 1ten Juny 1791 bis dahin 1800 geschlossen und durch A. Ten Broeke Hoekstra, H. Eckringa und Sekretair J.M. Beyma thoe Kingma als Bevollmächtige von Seiten des Admiralitätskollegium in Friesland, und von Seiten der Stadt Emden durch den Bürgermeister Adami, Rathsverwandten J.J. Meder und Sekretair H. Hüllesheim, als Bevollmächtigte derselben vollzogen. Die Admiralität übernahm nunmehrs statt der vorherigen 6000 Karl Gulden, jährlich 7000 Karl Gulden an die Stadt Emden zu bezalen, wogegen diese gehalten seyn sollte, die Feuerbake zu desto mehrerm Nuzzen des Kommercii, auf einen höhern Sandhügel oder Düne zu versezzen, daselbst zu unterhalten und gehörig brennen zu lassen, auch den Emsfluß nach wie vor mit Tonnen und Baken zu versehen, ohne deshalb die Schiffe und Fahrzeuge der Republik der vereinigten Niederlande, welche hin und zurück den Emsfluß passiren, mit einiger Auflage oder Beschwerde zu belegen.
   Nachdem die beiden Exemplare dieser Konvention zu Berlin unter allerhöchster Unterschrift den 19ten October 1790 und im Haag den 1ten Februar 1791 durch den Präsidenten der Generalstaaten H. Wichers und Greffier Fagel vollzogen worden, so wurden dieselbe gegen einander ausgewechselt.
   Es bereiste darauf eine Kommission aus dem Magistrat der Stadt Emden, mit Zuziehung des Deichkommissair Bley die Insel Borkum, um, dem Antrage der Admiralität gemäß, zu untersuchen, ob es mehrern Nuzzen bringen würde, die Feuerbake an einen andern Ort zu versezzen. Es fand sich indessen gar keine bessere Stelle dazu, daher sie denn auf ihrem bisherigen Platz gelassen wurde.
   Dagegen ließ der Magistrat mit den Kaapen im Jahre 1794, zum Besten der Schiffarth eine Veränderung vornehmen. Die kleine Kaape wurde für die, welche die Wester-Ems befahren wollen, versezt. Es muß ein Schiffer, welcher hereinsegeln will, solche kleine Kaape grade in den Borkumer Kirchthurm bringen, und solchergestalt bis zur Bucht von Borkum fahren.

   Für diejenigen, welche das Hommegat befahren wollen, wurden zwei kleine Baken auf dem Ost-Ende der Insel Borkum gesezt. Diese muß ein Schiffer , welcher aus der See kommt, und sich des Hommegats bedienen will, in einander bringen. Damit er das Seegat oder diese Oefnung finden könne, ist auf sechs Faden Tiefe eine rothe Tonne, so wie inwärts an dem Juister Rif eine Treibbaake geworfen worden, welche an Steuerbord gehalten und alsdenn die Kaapen verlassen werden müssen. ...

Ausschnitt aus: Karl Ludwig von Le Coq, ~ 1805

1792
 Im Sommer 1792 wurde das Pfahlgerüst von 11 auf 14,5 m erhöht. Auf der quadratischen Plattform, auf die eine Backsteinschicht aufgemauert war, stellte man in ihre Mitte einen etwa 50 cm großen, viereckigen Feuerkorb mit grobem Eisenrost.
1798
1807

[Gregor Ulsamer, "Borkums Leuchttürme"]
Nachdem Napoleon im November 1806 die totale Kontinentalsperre im Krieg Frankreichs mit Preußen verhängte, kam der Handel mit England zum Erliegen. Der Handel mit schottischer Steinkohle war dadurch nicht mehr möglich und nach Verbrauch des Brennmaterials mußte im April 1807 der Betrieb der Borkumer Blüse eingestellt werden.
1814

[Gregor Ulsamer, "Borkums Leuchttürme"]
Nach Abzug der Franzosen wurde Ostfriesland wieder preußisch, und man nahm 1814 den Betrieb der Blüse wieder auf.
   Die Schiffahrt — die ja letztlich die Feuerkosten tragen mußte — hatte sich schon vor der Besatzungszeit über das unzureichende Feuer beklagt und die Wahl eines anderen Standortes bzw. eine Erhöhung der Feuerbake gefordert.
Auf dem Bauhof der Stadt Emden fertigte man daher noch im gleichen Jahr 1814, nach den Plänen des Stadttbaumeisters Nanninga eine hölzerne "Leuct-Kuppel", die an Stelle des 9 m hohen Schieferdaches auf dem Alten Turm aufgestellt werden sollte.
   Diese Laterne wurde nach ihrer Herstellung zunächst auf der Plattform der Blüse aufgebaut und dort am 26. 11. 1814 in Betrieb genommen.
1815
Dieses Feuer hat sich jedoch nicht bewährt, sodaß man 1815 wieder zu dem alten Kohlenfeuer zurück kehrte.
1817
Blüse erloschen

["Rund um den Alten Leuchtturm", Heimatverein e.V., Woldemar Beeneken, 1987]
Am 12.03.1817 verlosch das Kohlefeuer.

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